Kampf um die Schiedsklausel

22. September 2021

Der Europäische Gerichtshof hat sich zu Streitigkeiten im EU-Energiesektor geäußert. Im Fokus steht die umstrittene Rolle von privaten Schiedsgerichten.

Es war nur eine knappe Feststellung zum Energiecharta-Vertrag: Ein Rechtsstreit zwischen einem Investor aus einem EU-Mitgliedsland und einem EU-Staat darf nicht dem Gerichtssystem der Union entzogen werden, da sonst „die volle Wirksamkeit des Unionsrechts nicht gewährleistet wäre“. Was der Europäische Gerichtshof (EuGH) hier kürzlich lediglich als Beiwerk eines Urteils (Rechtssache C-741 19) festlegte, sorgte in der Folge für Verwirrung. Ist der Energiecharta-Vertrag nun unwirksam?

Beim Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, kurz: ECT) handelt es sich um ein internationales Abkommen von 50 Staaten sowie der EU. Der Kern besteht darin, einen freien Energiemarkt zu fördern und ausländische Investoren zu schützen. Der ECT verbietet etwa Enteignungen ohne Entschädigung, Verletzungen geschlossener Verträge und unfaire oder diskriminierende Maßnahmen.

Schiedsrechtsexperte Richard Happ von der Kanzlei Luther erklärt: „Verletzt ein Staat diese Verpflichtungen, so muss er Schadensersatz zahlen.“ Der ECT verlange Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit. In der Praxis seien 47 ECT-Verfahren von Investoren im Bereich erneuerbarer Energien gegen Spanien eingeleitet worden, weil das Land 2013 die Einspeisevergütung für Strom gekürzt und geändert habe.

Happ, der Unternehmen und Staaten in Streitigkeiten berät, etwa im Zusammenhang mit Kernkraftwerken, dem Verkauf von Gasnetzen oder Investitionen in Wind- und Solaranlagen, stellt klar: Der EuGH habe keineswegs den Energiecharta-Vertrag für unanwendbar erklärt. „Der ECT gibt einem Unternehmen drei verschiedene Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen: vor einem individualvertraglich vereinbarten Forum, vor staatlichen Gerichten oder vor einem ECT-Schiedsgericht.“

Als mit Europarecht unvereinbar sei nur die letzte Option angesehen worden, also den Streit einem ECT-Schiedsgericht zu unterbreiten. „Unternehmen haben auch nach Auffassung des EuGH weiter die Möglichkeit, Streitigkeiten vor nationale Gerichte zu bringen und dort Schadensersatz einzuklagen“, erklärt Happ. Wie effektiv dieser Schutz sei, bleibe indes abzuwarten. Vermutlich werde es in den nächsten Jahren zu zahlreichen Vorlageverfahren nationaler Gerichte kommen, was den Anwendungsbereich des ECT innerhalb der EU prägen werde. Die Expertin für Investitionsschiedsverfahren Anke Sessler von der Kanzlei Skadden Arps Slate Meagher & Flom verweist darauf, dass Drittstaaten nicht vom Urteil tangiert sind: „Solange nicht sowohl der Investor als auch der Staat aus der EU stammen, gelten auch nach der Auffassung des EuGH alle Klauseln des Energiecharta-Vertrags unverändert, auch die zur Streitbeilegung durch Schiedsgerichte.“

Paralleljustiz oder Segen für Investoren?

Schiedsgerichte gelten als umstritten. Kritiker sehen darin eine Paralleljustiz. Mit Blick auf die zweifelhafte Unabhängigkeit manch staatlicher Gerichte ist es für Investoren allerdings ein wichtiger Faktor, Streitigkeiten mit einem Staat vor einem privaten Schiedsgericht austragen zu können. Das System geriet in der EU zuletzt allerdings ins Wanken. Schon 2018 hatte der EuGH im „Achmea“-Urteil Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten für unzulässig erklärt. Nun folgt also der Vorstoß gegen den Energiecharta-Vertrag.
Rechtsexperte Happ geht davon aus, dass sich die Schiedsgerichte von der Feststellung des EuGH nicht beeindrucken lassen. Nicht nur habe der EuGH nichts zur Auswirkung auf laufende Verfahren gesagt. Außerdem habe der EuGH Europarecht ausgelegt. „Schiedsgerichte wenden jedoch kein Europarecht an, sondern Völkerrecht“, erklärt Happ. „Völkerrechtlich ist der ECT unbestritten und in Gänze zwischen EU-Mitgliedstaaten anwendbar.“
Der EuGH sende ein politisches Signal: Er wolle das letzte Wort haben und nicht erlauben, dass andere Foren möglicherweise EU-Recht auslegten. Die Argumente seien weder neu noch überzeugend. Seit dem Achmea-Urteil hätten bisher 40 Schiedsgerichte diese zurückgewiesen, „und werden sie auch in Zukunft für irrelevant erklären“, ist Happ überzeugt.

Dass sich der EuGH zu einer Frage äußert, die ihm gar nicht zur Entscheidung vorgelegt worden sei, hält Schiedsrechtsexpertin Sessler für bemerkenswert und kritisiert: „Die Äußerung erfolgte, ohne dass über einen derartigen Sachverhalt überhaupt gestritten wurde.“

ZITATE FAKTEN MEINUNGEN

50 Staaten sowie die EU haben den Energiecharta-Vertrag ratifiziert. Quelle: EU-Kommission

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