Bei dem bereits im Sommer vom Parlament beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) könnte es wegen der noch fehlenden Zustimmung der EU-Kommission zu Verzögerungen kommen. „Es ist nicht auszuschließen, dass wir ein novelliertes EAG brauchen“, erklärte laut dem Brancheninformationsdienst energate der zuständige Sektionschef im Klimaschutzministerium, Jürgen Schneider, diese Woche bei einer Wasserstoff-Tagung in Wien.
Es gebe mit der Kommission „sehr intensive Diskussionen und fast täglich einen Austausch“, sagte Schneider demzufolge auf der Veranstaltung des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbands (ÖWAV). Besonders beim Fördersystem für die Windkraft gibt es offenbar Diskussionsbedarf. Ohne Notifizierung durch die EU-Kommission müsste das Gesetzespaket nochmals überarbeitet werden und brauche danach erneut eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, so der Bericht. Damit käme das zentrale Gesetz für die Energiewende nochmals deutlich später als geplant. Danach stehen noch rund 25 Verordnungen an, die das EAG präzisieren und auch erst auf der Grundlage eines endgültig beschlossenen Gesetzes verabschiedet werden können.
Brüssel entscheidet auf Basis entsprechender Leitlinien und der Erneuerbaren-Richtlinie RED II („Renewable Energy Directive“), die nur bis zum zweiten Quartal 2022 gelten und gerade überarbeitet werden. „Das heißt, die Kommission notifiziert hier etwas mit auslaufenden Gesetzen. Wenn bald keine Entscheidung kommt, gilt eine andere rechtliche Basis, und dann dauert es nochmals länger“, erklärte dazu Martin Jaksch-Fliegenschnee von der IG Windkraft gegenüber energate. Allerdings sei zu vermuten, dass beide Seiten gerade deshalb an einer baldigen Entscheidung interessiert seien.
Schneider zufolge werden gerade drei Punkte im EAG mit Brüssel geklärt: Das gesamte technologiespezifische Fördersystem des EAG sowie die Regelungen bei der Wasserkraft und der Windkraft. Grundsätzlich bevorzugt die EU beim Erneuerbaren-Ausbau Ausschreibungen, bei denen das günstigste Angebot zum Zug kommt, während das EAG für jede Erzeugungstechnologie eigene Fördersysteme definiert. Dazu erklärte Schneider: „Unser Argument ist: Es ist ein Unterschied, ob ein Land den Erneuerbarenanteil von 10 auf 30 Prozent erhöht und sich einfach für die billigste Technologie entscheidet, oder wie in Österreich von weit über 70 auf 100 Prozent gehen will. Außerdem brauchen wir hier regionale Differenzierung, etwa bei der Wasserkraft im Westen und der Windkraft im Osten. Ich bin sehr optimistisch, dass die Kommission uns bei diesem Thema wird folgen können.“
Die anderen beiden Punkte seien die administrativen Marktprämien bei der Wasserkraft und vor allem bei der Windkraft. Die von der EU gewünschten wettbewerbliche Ausschreibungen bei der Wasserkraft würden bedeuten, dass etwa der Verbund gegen die Energie Steiermark antritt und es zu Marktverzerrungen käme, so Schneider, der einer der Referenten bei der Tagung am Mittwoch war. „Wenn wir aber Projekte schon in der Pipeline haben, über die man angesichts des geplanten Zubaus von 5 TWh schon sehr froh sein kann, dann bringt eine Wettbewerbslösung keine größere Effizienz.“ Bei der Windkraft sieht das EAG bis 2024 eine administrativ festgelegte Marktprämie vor und erst danach Marktprämien mittels Ausschreibungen. „Das ist der schwierigste Punkt, hier haben wir sehr intensive Diskussionen. Die Kommission sagt uns, dass sie keinen Präzedenzfall schaffen will. Wie da eine Lösung ausschaut, wird man sehen“, sagte Schneider dazu.
APA