Strompreis-Anpassungen nur unter bestimmten Voraussetzungen

19. Jänner 2022, Wien
Energiebranche verlängert Abschaltverzicht bei Härtefällen
 - Salzburg, APA/THEMENBILD

Im Zug der Novellierung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) zur Neuordnung der Ökostromförderung soll es auch zu einer Regelung für Preisanpassungen unter bestimmten Voraussetzungen kommen. SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll sprach heute in einer Aussendung von einem gelungen Gesamtpaket sowohl für die Energiekundinnen und -kunden als auch für die Energiebranche. Die Verhandlungen hätten Verbesserungen bei den Verträgen ergeben.

Die Konsumentinnen und Konsumenten bekämen durch die Novelle mehr Rechtssicherheit, die bisherige Rechtslage habe oft dazu geführt, dass Preisanpassungen erst nach Einsprüchen gerichtlich geklärt werden mussten, so Schroll am Mittwoch in einer Pressemitteilung. In neueren Verträgen seien immer öfter automatische Preisanpassungen vorgesehen gewesen. Aufgrund der aktuellen Preissituation habe es immer öfter auch Kündigungen durch die Energieversorger gegeben. „Diese Unsicherheiten haben wir in der Novelle beseitigt. Künftig gilt für Preisänderungen, dass sie nicht willkürlich erfolgen dürfen und wenn, dann nur in einem ‚angemessenen Verhältnis‘ zum Anlass stehen müssen.“

Fixe Tarife pro Kilowattstunde für die Vertragsdauer werde es auch weiterhin geben, so Schroll. Zudem müssten die Energieanbieter die Preise wieder senken, wenn der Anlass wegfällt und sie müssen diese Senkung auch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Über einen geplanten Abänderungsantrag im Zuge der EAG-Novelle zu den Preisänderungen hat zuvor die „Kronen Zeitung“ berichtet.

Besonders wichtig sei der SPÖ auch das Bekenntnis zu einer Energie-Grundversorgung – also im Wesentlichen einen Rechtsanspruch auf Stromversorgung auch im Fall von Zahlungsrückständen – hier werde der Zugang deutlich verbessert, so Schroll. Erstmals soll auch ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung bis zu 18 Monaten eingeführt werden.

Die österreichischen Strom- und Gasunternehmen verlängern ihren seit 23. Dezember geltenden freiwilligen Abschaltverzicht für soziale Härtefälle zur Vermeidung von Härtefällen bis Ende März. „Die Energielieferanten befinden sich derzeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation zwischen den Beschaffungspreisen auf den Großmärkten und den Bedürfnissen der Kunden. Gleichzeitig sind sich unsere Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst“, so der Präsident des Branchenverbands Oesterreichs Energie, Verbund-Chef Michael Strugl, am Mittwoch laut Pressemitteilung. Die Mitglieder von Oesterreichs Energie würden zudem ihre individuellen Ausgaben für Energiearmutsmaßnahmen um mindestens 20 Prozent erhöhen. Peter Weinelt, erklärte: „Gerade in der kalten Jahreszeit sind Energie und Wärme wichtige Güter. Wir schließen uns als Fachverband Gas Wärme daher den freiwilligen Maßnahmen an.“

APA

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