Deutsches Bundesamt: Probleme beim Ausbau der Windkraft auf See

20. Jänner 2022, Hamburg

Der geplante Ausbau der Windkraft in Nord- und Ostsee stößt aus Sicht des deutschen Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf zahlreiche große Herausforderungen. „Das wird eine Herkulesaufgabe werden“, sagte die BSH-Präsidentin Karin Kammann-Klippstein am Donnerstag in Hamburg.

Auf die Frage, ob der bis 2045 angepeilte Ausbau auf 70 Gigawatt (GW) überhaupt denkbar sei, sagte sie: „Ja, es ist möglich, wenn alle anderen Nutzer zurücktreten und sagen „wir machen jetzt in der Nord- und Ostsee nur noch Offshore-Windenergie“, dann ist das theoretisch möglich.“

Die Chefin der obersten maritimen Behörde wies auf zahlreiche Nutzungskonflikte hin: „Der Koalitionsvertrag sieht 10 Prozent der Fläche vor, die frei sein soll von jeglicher schädlicher Nutzungsart. 10 Prozent wären schon mal vollständig für Naturschutzgebiete reserviert.“ Außerdem würden Meeresflächen von Landwirtschaft und Militär genutzt, und es gebe die völkerrechtliche Pflicht, internationale Schifffahrtsstraßen offen zu halten. „Da gibt es Einschränkungen für die Bebauung durch Windparks.“

Mit den vorhandenen Nutzern werde es Abstimmungen geben müssen, „bis diese Ausbauziele bis 70 GW tatsächlich erreicht werden können“, sagte Kammann-Klippstein. „Da wird es auch innerhalb der Bundesregierung noch zahlreiche Diskussionen geben, was jetzt Vorrang hat, wer seine Nutzungsinteressen zurückstellen muss. Das sind politische Entscheidungen, die getroffen werden müssen.“

Wind auf See ist neben Wind an Land und Solarenergie eine zentrale Säule beim Ausbau des Ökostroms. Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP hat im Koalitionsvertrag die Ausbauziele für die Windenergie auf See im Vergleich zur Vorgängerregierung deutlich erhöht. Statt 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040 sollen es nun 30 GW bis 2030, 40 GW schob bis 2035 und 70 GW bis 2045 werden. Derzeit sind in Nord- und Ostsee 1.501 Windenergieanlage mit knapp 7,8 GW in Betrieb, weit überwiegend in küstenfernen Gebieten in der so genannten ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), die Deutschland in internationalen Gewässern exklusiv nutzen darf. Auf Basis der jüngsten Vorentwürfe des Flächenentwicklungsplans für die AWZ hält das BSH bis jetzt eine potenzielle Gesamtleistung von etwa 57,5 GW für möglich.

APA/dpa

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