Verordnung für Erneuerbaren-Investitionsförderung ist fertig

8. Feber 2022, Wien
Sonnenstrom künftig auch auf Agrarflächen - Herdwangen, APA/dpa (Archiv)

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht auch den Ausbau der Förderung von Photovoltaik bis 1 Megawatt, Wasserkraft (bis 2 MW), Kleinwindkraft (bis 1 MW und kleinen Biomasseanlagen (bis 50 kW) vor. Insgesamt werden diese Anlagen mit 92 Mio. Euro gefördert. Die dafür notwendige Verordnung ist mit 7. Februar in Begutachtung gegangen. Nach Ende der Begutachtungsfrist am 24. Februar soll die Förderung noch im März starten, kündigte das Umweltministerium an.

Während die Förderung für Kleinwasserkraft weitgehend gleich geblieben ist im Vergleich zum bisherigen Ökostromgesetz, sind die Förderungen für die anderen Technologien ganz neu gestaltet worden. Die größte Änderung gibt es bei der Photovoltaik, auf die mit 80 Mio. Euro der Löwenanteil des Förderpakets entfällt. Erstmals werden Anlagen mit einer Größenordnung von bis zu 1 Megawatt gefördert. Es gibt für Photovoltaik folgende Größenklassen: Kategorie A bis 10 kWp, Kategorie B zwischen 10 und 20 kWp, Kategorie C zwischen 20 und 100 kWp und Kategorie D zwischen 100 und 1.000 kWp – jeweils mit und ohne Stromspeicher.

Bei der Biomasse-Förderung ist erstmals ein Fördervolumen von 6 Mio. Euro für Mikro-Blockheizkraftwerke vorgesehen. Größere Gebäude – Gewerbe- oder Wohnhausanlagen – können Wärme und Strom erzeugen.

Erstmals gefördert werden auch Kleinwindkraftanlagen bis zu 1 MW Leistung, dafür ist ein Fördervolumen von 1 Mio. Euro reserviert. Für die Kleinwasserkraft sind 5 Mio. Euro vorgesehen.

Ganz neu ist dabei die Agro-Photovoltaik. Das heißt, auf Agrarflächen können Photovoltaik-Anlagen errichtet und gefördert werden. „Dort können sie Schatten für die Weidetiere schaffen oder kombiniert mit Ackerbau für sauberen Strom sorgen. Ein doppelter Gewinn“, sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) laut Mitteilung.

In Kombination mit neuen ökologischen Kriterien soll die Vereinbarkeit dieser beiden Sektoren sichergestellt werden. Nach Erfahrungen in der Praxis soll die Verordnung jährlich nachjustiert werden.

APA