UVP-Verfahren in Österreich dauern im Schnitt 7,2 Monate

9. Feber 2022, Wien

Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Klimaschutzministeriums in den vergangenen Monaten den aktuellen 8. UVP-Bericht erstellt. Aus dem Bericht geht unter anderem hervor, dass ein Genehmigungsverfahren ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zu Entscheidung im Mittel 7,2 Monate benötigt. Feststellungsverfahren ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, dauerte im Berichtszeitraum 2018-2021 2,6 Monate.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 2018 bis 2021 43 Verfahren eingebracht und davon 39 bereits entschieden. Der Großteil der Verfahren kommt aus den Bereichen Energiewirtschaft und Hochleistungsstrecken. Seit Beginn der UVP-Berichte im Jahr 2000 wurden rund 80 Prozent der Verfahren genehmigt, das sind knapp 500 Projekte, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) bezeichnete die UVP als „ganz wichtiges Instrument zum Schutz unserer Umwelt und der Natur“, es funktioniere gut und rasch, wie die aktualen Zahlen beweisen würden. Erst Im Vormonat drängten Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und E-Wirtschaft wieder auf eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die zahlreichen Projekte für die Energie- und Mobilitätswende.

Mit der aufgrund von laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren notwendigen UVP-Novelle, deren Finalisierung im September des Vorjahres angekündigt wurde, wolle man dieses Instrument weiter stärken. Es soll den „Schutz unseres Klimas und unserer wertvollen Böden ins Zentrum rücken und die Verfahrenseffizienz stärken“, wurde die Klimaschutzministerin am Mittwoch zitiert.

Im Zusammenhang mit der geplanten UVP-Novelle wurde vom Klimaschutzministerium auch eine Arbeitsgruppe zu möglichen Verbesserungen der Verfahrenseffizienz eingerichtet. Die Ergebnisse der aus Praktikerinnen und Praktikern bestehenden Arbeitsgruppe sollen noch im Februar vorliegen und werden neben den Bereichen Klimaschutz und Bodenschutz in die Arbeiten einfließen.

Der Bericht wird am 17. Februar im Umweltrat mit Nationalratsabgeordneten aller Parteien, den Sozialpartnern, der Bundesländer, dem Bundeskanzleramt, und je einem Vertreter oder einer Vertreterin aus der Zivilgesellschaft und der Landesumweltanwälte diskutiert. Online ist der UVP-Bericht unter www.bmk.gv.at .

APA

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