Klimaschutzministerium will straffere UVP-Zeitpläne

16. Feber 2022, Wien

Das Klimaschutzministerium will die Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) großer Bauprojekte beschleunigen. Zu diesem Zweck sollen die Zeitpläne für UVP-Verfahren straffer werden, beispielsweise mit klaren Fristen für die Einreichung von Unterlagen. Darüber hinaus brauche es mehr personelle Ressourcen in den zuständigen Behörden und Projektwerbende sollen besser bei der Einreichung der notwendigen Unterlagen unterstützt werden.

Diese Maßnahmen gehen aus dem Bericht der vom Klimaschutzministerium beauftragten Arbeitsgruppe zur UVP-Verfahrenseffizienz hervor. Dem Bericht zufolge mangelt es an „klar definierten Verfahrensregeln“ im Bezug auf den Zeitpunkt im Verfahren, bis zu dem Unterlagen vorgelegt werden können und ab wann diese für das Verfahren nicht mehr zu beachten sind. Deshalb brauche es einen verlässlichen Zeitplan und angemessene Fristen, das schaffe „Transparenz und Planbarkeit“, sagte Umweltministerium Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch bei einem Pressegespräch. So sollen Teile des Verfahrens auch frühzeitig abgeschlossen werden können, und „nicht immer wieder von neuem diskutiert“ werden. Gleichzeitig sollen Projektwerbende die Öffentlichkeit früher über geplante Projekte informieren.

Weiters sollen UVP-Verfahren beschleunigt werden, indem die personellen Ressourcen der zuständigen Behörden aufgestockt werden. Ziel sei es, Verfahren „rasch aber fundiert abzuhandeln“, so Gewessler. Um die Wartezeit auf Gutachten zu verkürzen, soll es zukünftig einen österreichweiten Sachverständigenpool geben. Derzeit habe jedes Bundesland eigene Sachverständige, die für die jeweiligen Behörden arbeiten und gut ausgelastet seien, weshalb ein Austausch zwischen den Bundesländern nur vereinzelt stattfinde. Es sei außerdem eine Frage der Haftung, wenn Sachverständige eines Bundeslandes für ein anderes Bundesland tätig werden, hieß es vom Klimaschutzministerium.

Eine weitere Maßnahme zur Steigerung der Effizienz bei UVP-Verfahren sieht die Arbeitsgruppe darin, Projektwerbende besser bei der Einreichung der notwendigen Unterlagen zu unterstützen. „Wir verlieren zu viel Zeit bis die Anträge vollständig sind“, so die Klimaschutzministerin. Im Mittel dauere es vom ersten Antrag bis zur Vollständigkeit der Unterlagen länger, als vom Beginn der Prüfung bis zum Abschluss des Verfahrens. Konkret dauere die Umweltverträglichkeitsprüfung durchschnittlich 7,2 Monate, berechne man die Zeit ab der ersten Einreichung, würden im Schnitt 15,2 Monate vergehen, bis das Verfahren abgeschlossen wird.

Neben Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von UVP-Verfahren soll zukünftig auch ein Fokus auf Boden- und Klimaschutz gelegt werden. Dazu soll geprüft werden, ob Projekte möglichst flächenschonend geplant sind und die Versiegelung von Böden gering gehalten wird. Außerdem soll ein möglichst geringer Treibhausgasausstoß zum Genehmigungskriterium für Projekte werden.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen am 1. März mit Stakeholdern diskutiert und die Vorschläge dann in die UVP-Novelle eingearbeitet werden. Die Novellierung sei eine komplexe Materie und brauche deshalb eine gewisse Zeit, Gewessler rechnet jedoch damit, „dass wir da heuer schon die nächsten Schritte machen können“.

APA

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