Nach Nord-Stream-2-Stopp kein Anspruch für Schadenersatz

23. Feber 2022, Berlin

Das vorläufige Aus für die geplante Gaspipeline Nord Stream 2 zieht nach Einschätzung der deutschen Bundesregierung keine Regressansprüche des Betreiberkonsortiums nach sich. Eine Sprecherin des deutschen Wirtschaftsministeriums verwies am Mittwoch in Berlin darauf, dass das Zertifizierungsverfahren für die Gasleitung ohnehin noch nicht abgeschlossen gewesen sei. In diesem Zusammenhang sei die Regierung lediglich „einen Verfahrensschritt gegangen“.

Das Ministerium hatte am Dienstag auf Bitten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine erst im Oktober bei der Bundesnetzagentur vorgelegte Analyse zur Versorgungssicherheit zurückgezogen. Dieses Dokument ist eine vom Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebene Voraussetzung für das weitere Zertifizierungsverfahren.

Im Vergleich zum Inhalt des Berichts von Oktober habe sich die Sach- und Rechtslage „in allen Punkten verändert“, sagte die Ministeriumssprecherin am Mittwoch – „bei der Frage Preise, bei der Frage Mengen, bei der Frage Sicherheit insgesamt mit der Eskalation in der Ostukraine“. Deshalb sei es „nach unserer juristischen Einschätzung sogar zwingend geboten“ gewesen, den Bericht anzupassen.

Wie lange das Ministerium brauchen wird, bis eine neue Analyse vorliegt, blieb offen. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte dazu lediglich, er rechne in dieser Frage „nicht in Wochen“.

APA/ag

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