Ärger mit dem Energiekostenausgleich

24. Feber 2022

Einmalig 150 Euro sollte jeder Haushalt als Ausgleich für die rasant gestiegenen Strom- und Gaspreise bekommen, Geringverdiener das Doppelte. So einfach wie von der Regierung gedacht geht die Verteilung aber nicht.

Türkis-Grün hat sich angesichts der in die Höhe geschnellten Energiepreise Ende Jänner darauf verständigt, Haushalte beim Bezahlen ihrer Strom- und Gasrechnungen zu unterstützen. 600 Millionen Euro wurden dafür in Aussicht gestellt. Und – es sollte rasch und unbürokratisch geholfen werden, so der Plan. Der Teufel bei der Geldverteilung steckt aber im Detail.

Frage: Von wie viel Geld pro Haushalt ist die Rede?

Antwort: 150 Euro soll jeder private Haushalt in Österreich einmalig und möglichst zeitnah, also noch während der laufenden Heizsaison, als Ausgleich für die zuletzt stark gestiegenen Strom- und Gaspreise erhalten, einkommensschwache Haushalte das Doppelte.

Frage: Werden mit den 150 Euro bzw. 300 Euro die voraussichtlichen Mehrkosten zur Gänze abgedeckt?

Antwort: „Bei Strom geht es sich locker aus“, sagt Johannes Mayer, Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung der Regulierungsbehörde E-Control. Inklusive des Wegfalls der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags seien es im Regelfall 260 Euro, die sich ein Normalhaushalt direkt oder indirekt damit „erspare“. Zudem hätten Stromversorger in Tirol, Salzburg und Vorarlberg die hohen Strompreise auf den Großhandelsmärkten im Gegensatz zu Versorgern in Ostösterreich noch nicht weitergereicht, sodass Stromverbraucher zum Teil weniger zahlen müssten als inmitten Pandemie vor einem Jahr.

Frage: Was ist der Grund?

Antwort: Das liegt unter anderem daran, dass Versorger im Westen über viel eigene Wasserkraftproduktionskapazitäten verfügen, die nichts mit teurem Gas oder kostentreibenden CO2-Emissionen zu tun haben, sagt Mayer. Klar könnten sie den vergleichsweise günstigen Strom statt an Haushalte zu höheren Preisen an der Börse verkaufen. Das sei Sache des Eigentümers, sprich der jeweiligen Länder, die die Mehrheit halten. Tariferhöhungen könnte es aber noch geben.

Frage: Wie sieht die Kompensation aus, wenn man Strom und Gas gemeinsam betrachtet?

Antwort: Dann werden, abhängig vom Wohnort, die 150 bzw. 260 Euro (mit Wegfall der Ökostromumlage) die voraussichtlichen Mehrkosten wohl nicht ganz abdecken. Während Mayer in Westösterreich auch bei Gastarifen bis dato keine größeren Ausschläge nach oben registriert hat, sieht das im Osten des Landes anders aus. Ein durchschnittlicher Haushalt in Wien etwa müsse sich heuer auf Mehrkosten bei Strom und Gas von zusammen rund 350 Euro einstellen.

Frage: Wie kommen die 150 Euro zu den Haushalten?

Antwort: Der ursprüngliche Plan der Regierung sah vor, die Auszahlung über die Stromrechnung abzuwickeln. Energieversorger verwiesen aber auf rechtliche und technische Schwierigkeiten. Sie kennen zwar Zählernummer, Adresse, Name und Verbrauch, haben aber keine einkommensrelevanten Daten, um zu entscheiden, wer die 150 Euro bekommt und wer nicht – völlig zu Recht, wie Datenschützer sagen.

Frage: Bekommen nicht alle Haushalte die 150 Euro?

Antwort: Spitzenverdiener sind ausgenommen, als Kriterium gilt die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, die derzeit 5670 Euro brutto pro Monat beträgt.

Frage: Welche alternative Auszahlungsmöglichkeit wird überlegt?

Antwort: Seit dem Wochenende ist von Gutscheinen die Rede, die Anfang April per Post an jeden der vier Millionen Haushalte in Österreich geschickt werden sollen. Die Einlösung wird voraussichtlich sowohl analog als auch digital möglich sein.

Frage: Und was ist mit den Spitzenverdienern?

Antwort: Auch diese werden demnach einen Gutschein über 150 Euro in ihrem Postkasten vorfinden, sollen ihn aber tunlichst nicht einlösen.

Frage: Wie weiß ich als Empfänger oder Empfängerin des Gutscheins, ob ich anspruchsberechtigt bin?

Antwort: Kriterium ist wiederum die Höchstbeitragsgrundlage. Verdiene ich maximal 5670 Euro brutto im Monat, darf ich den Gutschein bei meinem Energieversorger geltend machen, liege ich darüber, dann nicht. In Mehrpersonenhaushalten (zwei Erwachsene und mehr) steigt die Obergrenze auf das Doppelte – sprich 11.340 Euro brutto pro Monat.

Frage: Was passiert bei unberechtigtem Bezug des Energiekostenausgleichs?

Antwort: Dann drohen die Rückzahlung des Betrags und eine Verwaltungsstrafe. Details dazu waren am Montag wegen noch laufender Verhandlungen nicht in Erfahrung zu bringen. Geplant seien jedenfalls stichprobenartige Kontrollen, wie Finanzminister Magnus Brunner sagte. Die Präsentation der endgültigen Gutscheinlösung wird vom Finanzministerium für Mitte dieser Woche in Aussicht gestellt.

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