Gewessler beruft Energielenkungsbeirat zur Gasversorgung ein

25. Feber 2022, Wien/Kiew/Moskau
Umweltministerin Leonore Gewessler
 - Wien, APA/HANS PUNZ

Um das Thema der aktuellen Erdgasversorgung Österreichs im Lichte des Russland-Ukraine-Konflikts zu beraten, hat die für Energie zuständige Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) für Montag den Energielenkungsbeirat einberufen. Das Gremium, dem Vertreter verschiedener Ministerien, der Sozialpartner, des Regulators E-Control, der gesamten Energiewirtschaft sowie der Parlamentsparteien angehören, soll dabei auch mögliche Szenarien zur Versorgung diskutieren.

Die Gasversorgung sei gesichert, so das Ministerium am Freitag. Die aktuelle Lage sei aber „ernst und wir beobachten sie genau“, so Gewessler. Derzeit würden die Gaslieferungen weiter eintreffen, Russland habe auch angekündigt, weiter Gas liefern zu wollen. Aufgrund der aktuellen Lage sei nicht abzusehen, ob diese Einschätzungen realistisch seien. Mögliche Lenkungsmaßnahmen hätten immer das Ziel, Österreich gut durch eine Gasknappheit zu bringen. Dazu zähle etwa die vorrangige Lieferung von Gas an Haushalte und ein Drosseln von Gaslieferungen an die Industrie.

Die Einberufung des Energielenkungsbeirates ist im Energielenkungsgesetz vorgesehen, um auch im Krisenfall eine bestmögliche Versorgung des Landes mit Energie und eine transparente Diskussion darüber zu gewährleisten. Der Beirat werde die Energieversorgungslage Österreichs neu beurteilen und über mögliche weitere, breit getragene Maßnahmen zur Energielenkung diskutieren. Das Gremium ist zuletzt Anfang 2009 wegen der Gaslieferengpässe im damaligen russisch-ukrainischen Gasstreit aktiv geworden. Österreich bezieht 80 Prozent seines Erdgases aus Russland.

„Sollte sich die Lage zur Gasversorgung verschärfen und energielenkende Maßnahmen tatsächlich notwendig werden, kann das Klimaschutzministerium eine Energielenkungsmaßnahmenverordnung erlassen“, heißt es. Diese sei standardisiert vorbereitet, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Die Verordnung sei danach im Hauptausschuss des Nationalrates zu beschließen. Bei Gefahr im Verzug könne das Ministerium die Verordnung auch ohne vorherige NR-Zustimmung erlassen.

APA

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