Oö. Wasserkraftwerken könnte Naturschutzbewilligung fehlen

11. März 2022, Linz

Mehrere oö. Wasserkraftwerke, darunter große Donaukraftwerke, könnten nach Ansicht der oö. Umweltanwaltschaft keine naturschutzrechtliche Bewilligung haben. Das hat LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) am Freitag bekanntgemacht. Nun steht man vor der kuriosen Frage, wie man diesem jahrzehntelangen mutmaßlichen Versäumnis begegnet. Naturschutzreferent Haimbuchner befürchtet „millionenschwere Auflagen“ und kritisiert „bürokratische Spitzfindigkeiten“.

Zur Vorgeschichte: Bei den Arbeiten für eine Stellungnahme zum Managementplan für Natura-2000-Gebiete habe man das Fehlen der naturschutzrechtlichen Bewilligungen entdeckt, schilderte Umweltanwalt Martin Donat der APA. Es geht um jene Anlagen, die zwischen 1965 und 1982 errichtet wurden. Betroffen dürften laut Donat die Verbund-Kraftwerke Ottensheim-Wilhering, Abwinden-Asten und Wallsee-Mitterkirchen an der Grenze zu Niederösterreich sein. Ebenso zutreffen dürfte die Situation auf Anlagen an Enns und Traun, die genaue Zahl ist nicht bekannt.

Laut Haimbuchner prüfe das Land derzeit, ob nach damaliger Rechtslage eine solche naturschutzrechtliche Bewilligung zwingend erforderlich gewesen wäre. Er geht davon aus, dass man die Rechtslage damals so interpretiert habe, dass durch die bundesrechtliche Genehmigung der Kraftwerke landesrechtliche Bewilligungen – eine solche ist die Naturschutzbewilligung – mitumfasst sein würden. Laut Donat sehe die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs das aber anders.

Die Experten des Landes würden die Rechtsauffassung der Umweltanwaltschaft tendenziell eher nicht teilen, so Haimbuchner. Sollte sich die Rechtsansicht der Umweltanwaltschaft aber durchsetzen, müsste wohl nachträglich um Bewilligung angesucht werden. Laut Haimbuchner könnten die daraus resultierenden Konsequenzen von der Erteilung von Auflagen wie der Schaffung von Ausgleichsflächen bis hin zum Abriss reichen. Donat sieht die Sache pragmatischer: Es gehe um Rechtssicherheit. Dass niemand einen Abriss verlangen werde, „liegt auf der Hand“. Er erhofft sich allerdings punktuelle Auflagen, die nach der Wasserrahmen-Richtlinie der EU nötig und überfällig seien, wie etwa die Unterwassereintiefung bei Ottensheim.

Haimbuchner zeigte sich über die Recherchen der Umweltanwaltschaft irritiert: „Gerade die Bezirkshauptmannschaften hatten und haben in Zeiten der Pandemie wirklich etwas Besseres und Wichtigeres zu tun, als im Archiv nach alten Akten zu wühlen, um nach Verfahrensvorschriften aus den 60er-Jahren zu fahnden.“ Zudem sei es vor dem Hintergrund von steigenden Energiepreisen, der Diskussion um die Atomkraft und der geopolitischen Lage ein „Schildbürgerstreich“, Jahrzehnte alte Wasserkraftwerke „mit millionenschweren Auflagen zu belasten oder gar abreißen zu lassen“. Am Montag soll zu dem Thema ein Treffen stattfinden, sagte Donat.

Ähnlich wie Haimbuchner sieht die Angelegenheit auch Wirtschafts- und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP): „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Wasserkraftwerke in unserem Bundesland auf der Basis rechtsgültiger Bescheide errichtet worden sind. Anstatt nachträglich irgendwelche Beschränkungen aufzuerlegen, sollte vielmehr gemeinsames Ziel sein, das Repowering bestehender Wasserkraftanlagen zu beschleunigen und zu erleichtern“, plädierte er einmal mehr für eine zeitliche Befristung von UVP-Verfahren.

APA

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