Energie-Mehrwertsteuersenkung für Gentiloni nicht ideal

26. April 2022, Brüssel
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni
 - Brussels, APA/AFP

Für EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ist eine niedrigere Mehrwertsteuer nicht das beste Mittel, um Verbraucher vor hohen Energiepreisen zu schützen. Es sei zwar einfach, Energiesteuern zu senken, aber wenn die Preise hoch blieben, sei der Nutzen für Unternehmen und Verbraucher unsicher, schrieb Gentiloni in einem Brief an die EU-Finanzminister.

„Insbesondere ermäßigte Mehrwertsteuersätze haben eine schlechte Erfolgsbilanz, wenn es darum geht, die Preise für Verbraucher zu senken, da Steuersenkungen durch höhere Tarife der Energieversorger kompensiert werden können.“

Auch in Bezug auf soziale Gerechtigkeit seien die Steuersenkungen nicht die effektivste Lösung, schrieb Gentiloni. Stattdessen könne man die durch die hohen Energiepreise besonders hohen Steuereinnahmen oder Übergewinne der Energie-Unternehmen nutzen, um gezielt besonders betroffene Haushalte, Unternehmen oder Verkehrsteilnehmer zu unterstützen. Gentiloni warnte zudem, dass Steuerermäßigungen für fossile Brennstoffe nur kurzfristig bestehen dürften, um die Energiewende nicht zu gefährden.

In den vergangenen Monaten haben nach Angaben der Kommission die meisten EU-Länder Steuersenkungen im Energiebereich beschlossen, durch reduzierte Mehrwertsteuern oder ermäßigte Abgaben etwa auf Benzin.

Gentiloni mahnte die EU-Länder an, sich an die geltenden Regeln zu halten. Staaten könnten die Mehrwertsteuer auf Gas, Strom und Fernwärme auf ein Minimum von fünf Prozent reduzieren. Polen verstößt derzeit gegen diese Regel: Das Land hat Gas und Düngemittel am 1. Februar für sechs Monate komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kommission sagte auf Anfrage, sie beobachte die Situation und sei mit den polnischen Behörden in Kontakt.

Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. Seit Anfang April sind Mehrwertsteuerbefreiungen in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum Decken der Grundbedürfnisse möglich.

APA/dpa

Ähnliche Artikel weiterlesen

Japans Atombehörde trifft Entscheidung zu Atomkraftwerk

26. Juli 2024, Tokio

TotalEnergies investiert in deutschen Batteriespeicher

24. Juli 2024, Wien

Strom wird im Großhandel billiger, Gas teurer

23. Juli 2024, Wien
Preisänderungen treten ab August ein
 - Bremen, APA/dpa

EU-Kommission nimmt belgische AKW-Pläne unter die Lupe

23. Juli 2024, Brüssel
Belgien setzt weiterhin auf Atomkraft
 - Antwerp, APA/AFP