Eco Austria sieht Schwachstellen bei CO2-Grenzausgleich

11. Mai 2022, Wien
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Das industrienahe Eco Austria Institut ortet beim von der EU anvisierten CO2-Zoll (CBAM) einige Schwachstellen. Das Institut moniert in einem Bericht unter anderem die fehlende Exportbefreiung für europäische Unternehmen. „Komplexe Lieferketten, mit denen ein Produkt in dessen Herstellung mehrmals die EU-Außengrenze passiert, sind bezüglich jenen Unternehmen benachteiligt, die einfachere Lieferketten haben, weil bei jedem Import ein CBAM-Zertifikat erworben werden muss.“

Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sollen künftig Abgaben auf bestimmte Waren erhoben werden, bei deren Produktion im EU-Ausland klimaschädliche Gase ausgestoßen werden. Die EU-Finanzminister haben im März grünes Licht für den von der EU-Kommission vorgeschlagenen CBAM gegeben. Die Maßnahme muss aber noch mit dem EU-Parlament final ausverhandelt werden.

Das liberale Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria hat die Effektivität des vorgeschlagenen CO2-Grenzausgleichsmechanismus in einem aktuellen Bericht analysiert und sieht mögliche Probleme und Schwachstellen bei der Umsetzung. Problematisch beim CBAM-Vorschlag ist für die Eco-Austria-Ökonomen, dass nur einige wenige Sektoren berücksichtigt werden. Die Abgabenlast für europäische Unternehmen steige durch die erhöhten Bemühungen zur CO2-Reduktion weiter und führe zu einer Benachteiligung im internationalen Wettbewerb. Außerdem könnte eine Überführung der CO2-Grenzausgleich-Einnahmen ohne einen festgeschriebenen Zweck ins EU-Budget zu „handelspolitischen Angriffspotenzialen“ führen, warnt das Institut.

Beim CO2- Grenzausgleichsmechanismus sollen Hersteller außerhalb der EU dafür bezahlen, wenn sie Waren in die Union verkaufen wollen, bei denen CO2 in der Produktion ausgestoßen wurde. Zunächst soll das Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom betreffen. Die Regelung soll den Planungen zufolge ab 2026 gelten.

Das soll zu vergleichbaren Kosten für Importgüter und in der EU produzierte Produkte führen. EU-Hersteller müssen nämlich durch das Emissionshandelssystem bereits für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 über Zertifikate bezahlen. Die CO2-Preise für ausländische Hersteller sollen sich an den Emissionszertifikaten orientieren – wenn sie bereits im Ausland für ihre Emissionen gezahlt haben, müssten sie nicht zahlen. Um CBAM umzusetzen, müssen sich die EU-Länder jedoch noch über eine geplante Reform des Emissionshandels verständigen.

Weil nur einige Branchen vom CO2-Grenzausgleich umfasst sein sollen, rechnet Eco Austria mit weiteren Problemen. „Beispielsweise können statt Rohprodukten weiterverarbeitete Güter in die EU importiert werden, um einerseits CBAM zu umgehen und andererseits die heimische Vorproduktion zu verdrängen.“

Das Institut plädiert dafür, den CO2-Grenzausgleichsmechanismus gemeinsam in einer Klimagemeinschaft von Staaten mit der EU einzuführen. Dadurch könnten Exportbefreiungen für die Wirtschaft einfacher durchgesetzt und ein fairer CO2-Wettbewerb gewährleisten werden. Ziel müsse es sein, den Konsum und nicht die Produktion zu besteuern. Nach Ansicht von Eco Austria ist auch eine Innovationsförderung für jene Industriesektoren notwendig, die besonders durch die Abschaffung der freien CO2-Zertifikate betroffen sein werden.

APA

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