Deutsche Netzagentur – Kriterien für Gas-Abschaltungen

17. Mai 2022, Düsseldorf

Der Präsident der deutschen Bundesnetzagentur hat für den Fall einer Gasnotlage Kriterien für eine Abschaltung vorgestellt, auf die sich Großverbraucher aus der Industrie einstellen müssen. Dazu gehörten die Dringlichkeit der Maßnahme und die Größe des Unternehmens, sagte Behördenchef Klaus Müller in einem am Dienstag im Voraus veröffentlichten Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe).

Haushalte dürfen demnach auch im Fall eines russischen Gaslieferstopps darauf vertrauen, weiter mit Gas versorgt zu werden. Zu den sogenannten geschützten Kunden würden neben Feuerwehr, Krankenhäusern, der Polizei, Schulen, Horten, Gefängnissen oder der Bundeswehr auch alle Privathaushalte gehören, sagte Müller der Zeitung.

Es sei leider nicht möglich, die Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. „Es gilt, bei geringstmöglichem Schaden die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden.“ Einfach werde das nicht. „Wir müssen uns klarwerden, dass die Gasmangellage eine echte Krise ist. Das Leben ist dann nicht mehr fröhlich und locker, und deshalb bin ich sicher, dass solche Eingriffe auf Verständnis stoßen würden“, sagte Müller.

Ebenfalls geschützt seien alle Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr, darunter Bäckereien oder Supermärkte. Hingegen müssten sich Freizeiteinrichtungen als Erstes auf Abschaltungen einstellen, zum Beispiel Schwimm- und Spaßbäder. „Wenn es zur Notlage kommt, ist es einleuchtend, zunächst im Freizeitbereich einzugreifen, bevor wir Industriebetriebe reduzieren oder abschalten, an denen ja viele Arbeitsplätze und auch wichtige Produkte hängen“, so der Behördenchef.

Im Fall von Großverbrauchern aus der Industrie richteten sich die Abwägungen „nach sechs Kriterien, mit denen wir uns den Abschaltungen nähern“. Dazu gehörten die Dringlichkeit der Maßnahme und die Größe des Unternehmens. Ein Großteil des gesamten industriellen Gasverbrauchs in Deutschland entfalle auf Großverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als zehn Megawattstunden pro Stunde. „Das sind etwa 2.500 Betriebe“, sagte Müller.

Ein weiterer Aspekt seien die Vorlaufzeiten, einige Firmen brauchten mehr Zeit, um geordnet herunterzufahren. Außerdem gehe es um die volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden: „In der Keramikindustrie etwa erstarren die Produktionsanlagen und gehen kaputt, wenn das Gas fehlt. Wir berücksichtigen auch die Kosten und die Dauer für die Wiederinbetriebnahme.“ Ein wichtiges Kriterium sei schließlich die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit. Das spiele zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Medikamenten eine Rolle.

Die Bundesnetzagentur bereitet sich vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs darauf vor, dass etwa nach einem Lieferstopp Russlands Deutschland nicht ausreichend Gas zur Verfügung hat. Während Haushalte weiter versorgt würden, richtet sich der Blick auf die Wirtschaft. Ein wichtiges Kriterium sei hier auch die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit, etwa mit Lebensmitteln oder Medikamenten, sagte Müller dem Blatt. Es sei leider nicht möglich, diese Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. „Es gilt, bei geringstmöglichem Schaden die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden. Einfach wird das nicht.“

Gaskraftwerke sollten im Fall einer Gasnotlage abgeschaltet werden, sofern sie nicht der Netzstabilität dienten, erklärte Müller in dem Interview. „Ich erwarte, dass die Kraftwerksbetreiber eine Reihe von Kohlekraftwerken wieder einsetzen können und sollten, um damit Strom zu erzeugen statt aus Gas. Das schmerzt den Klimaschützer in mir, denn die Treibhausgasbilanz verschlechtert sich.“

APA/ag

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