ÖFSE-Studie empfiehlt Zweckwidmung von CO2-Grenzausgleich

17. Mai 2022, Wien/EU-weit/Brüssel
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Die EU will Importe mit einer CO2-Abgabe verteuern, um Europas Industrie zu schützen, die wegen der Ökologisierung der Wirtschaft vor hohen Kosten steht. Dieser „Klimazoll“ ist umstritten, auch weil er Regeln der Welthandelsorganisation WTO widersprechen könnte. Damit die Maßnahme wirksam wird und zugleich wenig mit der WTO in Konflikt gerät, sollten die Einnahmen – 10 bis 20 Mrd. Euro – für Technologieförderung gewidmet werden, empfiehlt eine Studie von ÖSFE und WU-Wien.

Grundsätzlich brauche die EU zusätzlich zum Emissionshandel einen CO2-Grenzausgleich, weil der Lenkungsmechanismus der Emissionszertifikate gesteigert werden müsse, sagte Werner Raza, Leiter der österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖSFE) und Ko-Autor der Studie, am Dienstag im Gespräch mit der APA. Es sei aber technisch und organisatorisch schwer vorstellbar, den Ausgleichsmechanismus, der derzeit für Grundstoffe und Grunderzeugnisse in emissionsintensiven Sektoren gelten soll, auszuweiten.

Wenn man etwa verarbeitete Produkte wie Autos erfassen wollte, müsste man für jeden Teil wissen, woher er stammt und wie viel CO2 in der gesamten Lieferkette entstanden ist. „Ich müsste volles Wissen über die gesamte Lieferkette haben“ und alle Teile müssten zertifiziert sein, das wäre „technisch enorm aufwendig“, so Raza. Selbst die Verwendung von Referenzwerten, die sich an den schlechtesten Herstellern in Europa orientieren, wäre noch sehr aufwendig. Auch gebe es in vielen Bereichen noch keine Referenzwerte.

Daher empfiehlt die Studie, den CO2-Ausgleichsmechanismus für Importe (CBAM/Carbon Border Adjustment Mechanism) so einfach wie möglich zu gestalten, das dabei eingenommene Geld aber für die Förderung von Technologien für eine CO2-arme oder CO2-freie Produktion zu nutzen. Manche Firmen hätten mehr ein Technologie- als ein Preisproblem, so Raza. Mit der Förderung für die Umstellung der Produktion würde man auch die Motivation der Industrie senken, in andere Regionen abzuwandern oder überhaupt manche erst zum Bleiben motivieren. „Wir glauben nicht, dass es zu massenhafter Abwanderung von Schwerindustrie kommt“, so Raza, allerdings gebe es noch sehr wenige Studien und historische Referenzen zu dieser Frage.

Die Zweckwidmung der Einnahmen für die Umstellung der Industrie würde die Maßnahme auch kompatibler mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation WTO machen, da die EU damit nachweisen könne, dass sie alles tut, um den Mechanismus effizienter zu machen und den Klimaschutz zu fördern, sagt Raza.

Klagen vor der WTO sieht Raza relativ gelassen. Diese werde es wohl geben, da sowohl die USA als auch China damit gedroht haben. Aber selbst wenn es in erster Instanz der WTO eine Verurteilung Europas geben sollte, wäre das derzeit nicht durchsetzbar. Denn die zweite Instanz der WTO ist derzeit nicht funktionsfähig – weil die USA seit Jahren die Ernennung von Berufungsrichtern blockieren. Die EU-Kommission habe aber nicht nur angekündigt, den CBAM WTO-konform zu gestalten, sie habe auch keine Absicht, bei einer Verurteilung die Maßnahme fallen zu lassen. Daher würde auch ein WTO-Urteil gegen Europa nicht automatisch bedeuten, dass der Mechanismus scheitert, so Raza.

Die Studie wurde im Auftrag der Hans Böckler Stiftung vom ÖSFE gemeinsam mit dem Institut für Recht und Governance an der Wirtschaftsuniversität Wien erstellt und heute, Dienstag veröffentlicht.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmt heute über zwei Umweltthemen ab: Über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus und über das Emissionshandelssystem ETS.

Die Studie: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008323

APA

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