EU-Länder verständigen sich auf verpflichtende Gasreserven

19. Mai 2022, Brüssel
Es wird eng mit dem Gas - Kiel, APA/dpa

Zur Sicherung der Energieversorgung in der EU müssen Gasspeicher künftig vor dem Winter zu einem Mindestmaß befüllt werden. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Donnerstag auf ein entsprechendes Gesetz. Es sieht vor, dass die Gasspeicher in diesem Jahr bis zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt werden, und in den kommenden Jahren zum gleichen Stichtag zu 90 Prozent. Die Verpflichtung soll Ende 2025 auslaufen, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte.

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im März vorgeschlagen, um die Gasversorgung angesichts des Kriegs in der Ukraine zu sichern und Preisausschläge eindämmen. Die EU hat sich vorgenommen, so schnell wie möglich von russischen Energie-Lieferungen loszukommen. In Deutschland gilt bereits seit dem 30. April ein neues Gasspeichergesetz, nach dem die Speicher schon zum 1. November dieses Jahres zu 90 Prozent gefüllt sein müssen.

Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass die Füllstände der Gasspeicher über das Jahr von den Ländern und der Kommission überprüft werden. Länder können Gasversorger unter anderem durch finanzielle Anreize dazu bewegen, Gas trotz hoher Preise zu lagern. Zudem müssen die Betreiber künftig eine Lizenz erhalten, die entzogen werden kann, falls sie die Energieversorgung etwa durch niedrige Füllstände gefährden. Wird Betreibern ihre Lizenz entzogen, müssen sie Anteile verkaufen oder können enteignet werden.

Die EU-Institutionen verständigten sich zudem darauf, Vorräte an Flüssiggas (LNG) bei den Speichermengen mitzuzählen. Außerdem sollen die Verpflichtungen für Staaten, die besonders große Speicher haben, die sie nicht komplett selbst nutzen, angepasst werden. EU-Länder, die keine Gasspeicher haben, sollen Zugang zu Reserven in anderen Ländern erhalten und dafür die Kosten mittragen. Ausnahmen von den verpflichtenden Reserven soll es für Zypern, Malta und Irland geben, solange sie nicht an die Gasnetzwerke der anderen EU-Länder gekoppelt sind.

Die Entscheidung zu dem Gesetz muss noch vom Rat der EU-Staaten sowie dem Europaparlament bestätigt werden, dies gilt aber als Formalie.

APA/dpa

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