Klimabonus wird ab Oktober ausbezahlt

20. Mai 2022, Wien
Klimabonus soll zwischen 100 und 200 Euro pro Person betragen - Salzburg, APA (Archiv)

Der sogenannte Klimabonus, der die Belastungen der neuen CO2-Steuer für die Bevölkerung dämpfen soll, wird ab Oktober ausbezahlt. Je nach Wohnort gibt es pro Person zwischen 100 und 200 Euro, Kinder bekommen die Hälfte. Ein Antrag dafür ist nicht notwendig, das Geld wird direkt aufs Konto überwiesen. Liegen keine Kontodaten vor, bekommt man einen Gutschein, den man in Geschäften oder bei der Bank in bar einlösen kann, gab das Klimaschutzministerium am Donnerstag bekannt.

Der Klimabonus ist, wie eben die neue CO2-Bepreisung, Teil der ökosozialen Steuerreform, die die türkis-grüne Regierung vergangenen Herbst präsentiert hat. Die Umsetzung der Zahlung an die gesamte Bevölkerung mit Hauptwohnsitz in Österreich stellte sich allerdings als gar nicht so einfach heraus – mehrere Monate hat es nun gedauert, bis man eine Lösung ausgetüftelt hat.

„Mir ist wichtig, dass die Auszahlung gut funktioniert. Deshalb haben wir jetzt viel Zeit in die Vorbereitung investiert und einen realistischen Plan gemacht“, meinte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer schriftlichen Stellungnahme. „Wir alle bekommen mit dem Klimabonus ein Guthaben. Und je besser wir unser Klima schützen, desto mehr bleibt am Ende davon übrig.“ Mit Verweis auf die hohe Teuerung betonte Gewessler, dass im ersten Jahr der gesamte Bonus ausgezahlt werde, obwohl die CO2-Bepreisung erst im Juli startet.

Grundsätzlich bekommen den Klimabonus alle, die mindestens 183 Tage im Anspruchsjahr in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. Bestimmt wird das aus dem Melderegister des Innenministeriums.

Wie viel man dann tatsächlich bekommt, hängt davon ab, wo man wohnt. Die österreichischen Gemeinden wurden von der Statistik Austria anhand von zwei Kriterien – Anbindung an den öffentlichen Verkehr und Urbanisierungsgrad (wie weit entfernt liegt etwa die nächste Apotheke) – in vier Gruppen unterteilt. Je nach Stufe gibt es 100, 133, 167 oder 200 Euro, für Kinder unter 18 immer die Hälfte. Der niedrigste Klimabonus von 100 Euro jährlich wird ausschließlich an die Wienerinnen und Wiener fließen. Wohnt man beispielsweise in Graz, erhält man 133 Euro. Die dritte Stufe (167 Euro) erhalten viele Umlandgemeinden. Anspruch auf die höchste Stufe (200 Euro) hat ein gutes Drittel der Bevölkerung, vorwiegend am Land.

Diese Art der Einstufung ist durchaus umstritten. Das Ministerium glaubt hingegen, damit eine gewisse Treffsicherheit zu erreichen: „Wer zum Beispiel vom Auto auf die Bahn umsteigen kann, profitiert, wenn er oder sie das tut. Wer noch nicht umsteigen kann, weil der öffentliche Verkehr erst ausgebaut wird, hat keinen Nachteil“, heißt es in einer Medieninformation.

Um zu seinem Geld zu kommen, wird man keinen Antrag stellen müssen. Hat man eine aktuelle Kontonummer in FinanzOnline eingetragen oder bezieht man Leistungen über die Pensionsversicherungsanstalt, wird das Geld automatisch aufs Konto überwiesen. Das Klimaschutzministerium bekommt die dafür notwendigen Daten vom Finanzministerium und der Pensionsversicherung. Für Kinder kommt der Klimabonus auf jenes Konto, auf das auch die Familienbeihilfe bezahlt wird.

Liegen keine aktuellen Kontodaten vor, weil jemand zum Beispiel schlicht kein Konto hat, kommt der Klimabonus als Gutschein. Dieser wird mittels RSa-Brief versandt und kann dann bei unterschiedlichen Geschäften eingelöst werden oder bei einem Bankpartner gegen Bargeld getauscht werden. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Post beim Versand von RSa-Briefen werde die Gutschein-Variante einige Wochen in Anspruch nehmen, hieß es.

Im Juni soll es Details zum Ablauf in einem Informationsschreiben an alle Haushalte und auf einer Website geben. Die Überweisungen und der Briefversand starten Anfang Oktober. Ab Herbst soll es für Fragen auch ein eigenes Callcenter geben, für Beschwerdefälle eine Schlichtungsstelle.

Ab dem 3. Juli kann erstmals festgestellt werden, wer Anspruch auf den Klimabonus hat, also seit 183 Tagen dieses Jahres in Österreich einen Hauptwohnsitz hat. Diese Personen werden dann der jeweiligen regionalen Einstufung zugeordnet, außerdem wird überprüft, ob sie aufgrund einer Mobilitätseinschränkung (Eintragung im Behindertenpass) automatisch Anspruch auf die vollen 200 Euro haben. Diese Daten werden dann mit den vorliegenden Kontodaten verknüpft und geprüft, um Fehler bei der Auszahlung zu vermeiden. Für jene, die im ersten Halbjahr umgezogen, erst zugezogen oder geboren worden sind, wird es länger dauern; für diese Fälle wird ab 1. Jänner nochmals ein Datenabgleich durchgeführt und dann das Geld ausbezahlt.

Im Ministerium wird versichert, dass man „selbstverständlich“ mit allen Daten „sehr sorgsam“ umgehe und „nur die absolut notwendigen Informationen“ verwende. Derzeit laufen laut Klimaschutzministerium die letzten Abstimmungen zur Verordnung für den Klimabonus, parallel dazu würden die Verträge mit allen Partnern zur Abwicklung finalisiert.

APA