Kundin klagt Verbund wegen massiver Strompreiserhöhung

7. Juli 2022
41910348367370684_BLD_Online

„Überraschende Klausel“ sei nicht rechtens

Gericht. Die massiven Strompreiserhöhungen beschäftigen nun auch die österreichischen Gerichte. Der Anwalt Michael Poduschka hat rund 150 Klienten, die ihren Stromlieferanten vor den Kadi zerren wollen. Die erste Klage wurde gegen den Verbund beim Bezirksgericht für Handelssachen in Wien eingebracht. Im konkreten Fall ist eine Linzerin aus allen Wolken gefallen, als sie im Frühjahr vom staatsnahen Energiekonzern Verbund über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) und die damit verbundene Strompreiserhöhung informiert wurde. So hat sich der sogenannte Arbeitspreis bei Strom mit Mai 2022 um 163,38 Prozent erhöht. Die Klägerin will nun vom Gericht feststellen lassen, dass der erhöhte Strompreis nicht rechtens ist.

„Die Preiserhöhung ist eine Farce. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Kosten für die Stromproduktion aus heimischer Wasserkraft mehr als verdoppelt haben sollen“, heißt es in der Klage, die dem KURIER vorliegt. „Für einen Konsumenten ist es überraschend, dass der Strompreis, den er zu hundert Prozent aus Wasserkraft bekommt, nach einem Index berechnet wird, der abhängt von Gas und Öl“, sagt Anwalt Poduschka zum KURIER. „Es handelt sich dabei um eine überraschende Klausel in einem allgemeinen Formblatt. Man darf Konsumenten rechtlich gesehen nicht überraschen. Wenn man so etwas Außergewöhnliches reinschreibt, dann muss man das in fetten Buchstaben drucken und nicht im Kleingedruckten schreiben.“

Dort steht geschrieben, dass „der mit der Kundin vereinbarte Arbeitspreis bei Strom mit dem von der Österreichischen Energieagentur berechneten und veröffentlichten gewichteten Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) wertgesichert ist“. Der ÖSPI bildet den Großhandelspreis ab, und die Versorger ge-

ben die hohen Großhandelspreise an ihre Kunden weiter. Da auch Gas zur Stromerzeugung genutzt wird, steigt der Strompreis mit dem Gaspreis.

Kurier