Energiepreis-Ausgleich für Betriebe zieht sich

12. August 2022, Wien

Auch den Unternehmen soll ein Teil der gestiegenen Energiekosten rückerstattet werden. Die offene Frage lautet: Wie und wie viel?

Die Regierung hat nicht nur Haushalten Abhilfe für die enorm gestiegenen Energiekosten in Aussicht gestellt. Die Details der geplanten Strompreisbremse werden derzeit im Klimaschutzministerium ausgearbeitet. Auch für Betriebe, die mit einer Vervielfachung der Strom-, Gas- und Transportkosten kämpfen, soll es eine Kompensation geben. Doch so einfach ist es nicht, energieintensiven Unternehmen mit Zuschüssen unter die Arme zu greifen. Nicht nur soll damit nicht der Anreiz genommen werden, weiter Energie zu sparen und auf saubere Varianten umzusteigen. Auch sind solche Beihilfen in der EU nur wohldosiert und vorübergehend zulässig.

In der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause hat das Parlament noch ein Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) beschlossen, das die Basis für solche Hilfen bildet. Als „energieintensive Unternehmen“ gelten solche, „bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 Prozent des Produktionswerts belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 Prozent des Mehrwerts beträgt“, heißt es im Gesetz.

Die konkrete Förderrichtlinie wird derzeit im Wirtschaftsministerium finalisiert. Vorausgesetzt, es gibt grünes Licht der EU-Kommission, könnten Firmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich ab Oktober Anträge stellen. Die Höhe der Zuschüsse hänge von der Betroffenheit und Branche ab. Der Zuschuss für die ab Februar und bis Jahresende 2022 angefallenen Mehrkosten für Treibstoffe, Strom und Gas ist pro Unternehmen teilweise gedeckelt. Im Budget sind für diese Hilfen 450 Mill. Euro vorgesehen, abwickeln soll sie die Austria Wirtschaftsservice AWS.

Die SPÖ sieht die Zuschüsse kritisch und fürchtet, dass sie nicht an die Kunden weitergegeben werden.
Parallel zum UEZG, das in erster Linie auf Klein- und Mittelbetriebe abzielt, soll demnächst ein Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG) beschlossen werden. Es war – als Teil des Antiteuerungspakets – bis Mitte Juli in Begutachtung und zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. „Aktuell werden die Stellungnahmen im Ministerium bearbeitet“, verlautet aus dem zuständigen Klimaministerium. Parallel dazu gehe es um die Behandlung dieser Maßnahmen bei der EU-Kommission. „Wir gehen davon aus, dass wir nach dem Sommer rasch die nächsten Schritte setzen können.“
Die Entlastung funktioniert hier anders: In bestimmten Sektoren werden laut Entwurf den Unternehmen vorübergehend bis zu drei Viertel der CO2-Mehrkosten ersetzt, die sich 2022 in den Strompreisen niederschlagen. Die Details werden wiederum in einer eigenen Förderrichtlinie festgelegt. Die Mittel dafür – 233 Mill. Euro – stammen aus der CO2 -Zertifikate-Versteigerung.

Im europäischen Emissionshandel sind solche Zuschüsse in gewissem Maß erlaubt, nicht zuletzt um das Abwandern von Betrieben in Weltgegenden mit weniger Klimaschutzmaßnahmen zu verhindern.
So sieht es auch die Wirtschaft: Die Strompreiskompensation sei im Regierungsprogramm verankert und diene nicht primär dazu, die durch Corona und Ukraine-Krieg stark gestiegenen Strompreise zu dämpfen, hieß es am Mittwoch aus der Wirtschaftskammer. Daher fordert sie einen dauerhaften Ersatz der indirekten ETS-Kosten, bis die geplante CO2-Grenzausgleichssteuer in der EU gilt. Viele EU-Staaten, darunter Deutschland, hätten diese Möglichkeit seit Jahren umgesetzt.

von MONIKA Graf

Salzburger Nachrichten