SPÖ will notfalls Energielenkungsgesetz ändern

25. August 2022, Wien

Nach der Blockade der Gas-Lenkungsverordnung am Dienstag im Hauptausschuss will die SPÖ nun notfalls das Energielenkungsgesetz (EnLG) ändern. Im Mai hatten alle Parteien der EnLG-Gesetzesnovelle zugestimmt. Die SPÖ drängt darauf, dass Energieversorger mit „außergewöhnlichen Übergewinnen aus der Notsituation“ für die Umrüstung von Gas auf Kohle oder Öl keine finanzielle Entschädigung erhalten sollen.

Wenn das Ministerium auf seiner Rechtsauffassung beharre, dass dies innerhalb der Lenkungsverordnung nicht möglich sei, wäre die SPÖ zur „Nachschärfung“ des Energielenkungsgesetzes bereit, hieß es am Donnerstag von den Sozialdemokraten. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne benötigen für den Beschluss eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ, weil in diesem Fall eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

„Die SPÖ war und ist verhandlungsbereit. Unsere Vorschläge liegen am Tisch und wurden der Bundesministerin übermittelt“, so SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll.

In der von Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) eingebrachten Lenkungsmaßnahmen-Verordnung werden Energieversorger und große Industriebetriebe zur Umrüstung aufgefordert, um im Fall eines Gasmangels oder russischen Lieferstopps andere Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Biomasse einzusetzen. Dafür ist eine Entschädigung vorgesehen. Die Verordnung betrifft unter anderem das stillgelegte Kohlekraftwerk des Verbunds in Mellach in der Steiermark, aber auch Fernwärmekraftwerke, etwa jene der Wien Energie, die von Gas auf Öl umgestellt werden sollen. Ziel ist es, Gas zu sparen, falls Russland den Gashahn ganz zu dreht.

Ein Kostenersatz für Brennstoffe sei nur in dem Ausmaß vorgesehen, in dem Öl oder Kohle teurer wären als Gas, hieß es zuletzt aus dem Energieministerium. Die E-Control habe neben dem Kraftwerk Mellach noch 23 andere Unternehmen eruiert, die ihre Anlagen von Gas auf andere Energiequellen umrüsten könnten – damit könnte der Gasverbrauch um bis zu 16 Prozent gesenkt werden.

Im Vorfeld der nächsten Gesprächsrunde hat die SPÖ Energieministerin Gewessler folgende Ergänzungen für den Paragraf 6a (Ersatz von Vermögensnachteilen) des Energielenkungsgesetzes geschickt: „Vermögensvorteile, die im Zusammenhang mit der Störung der Energieversorgungssituation gemäß § 4 entstanden sind oder entstehen, sind bei der Bemessung der Vermögensnachteile ausgleichend zu berücksichtigen und vermindern die Entschädigung.“

Die zweite von der SPÖ geforderte Ergänzung lautet: „Der Antrag hat eine entsprechende Begründung unter Beigabe der Nachweise der Vermögensnachteile zu enthalten. Vermögensvorteile sind von der Bundesministerin aufgrund veröffentlichter Daten zu schätzen, der Entschädigungswerber hat im Rahmen des Verfahrens der Schätzung unter Beigabe entsprechender Nachweise entgegenzutreten, widrigenfalls von der Richtigkeit der Schätzung auszugehen ist.“

Das Energieministerium drängt auf eine rasche Einigung. Sollte man sich bei den Gesprächen in den nächsten Tagen doch noch einig werden, könnte der Hauptausschuss in der nächsten oder übernächsten Woche neuerlich abstimmen, die Verordnung könnte dann theoretisch noch am selben Tag erlassen werden, hieß es am Mittwoch aus dem Ministerium. Es sei jedenfalls Eile geboten, da die technische Umrüstung eine lange Vorlaufzeit habe und man für den Winter vorbereitet sein müsse.

APA

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