Oberösterreich erleichtert Errichtung von PV-Anlagen

2. September 2022, Linz

Oberösterreich hat seine Photovoltaikstrategie aus dem Vorjahr überarbeitet, um mehr Anlagen zu ermöglichen. So wird es u.a. leichter, Agro-PV-Anlagen zu errichten. Die Abstandsregeln zu Gewässern werden gelockert und Anlagen in regionalen Grünzonen sind nach Einzelfallprüfung erlaubt. Details haben Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (ÖVP), Naturschutzreferent LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) am Freitag präsentiert.

Oberste Priorität habe weiterhin der PV-Ausbau auf Dächern, betonte Achleitner – das Ziel von 200.000 Dächern bis 2030 bleibe unverändert – sowie die Nutzung von verbauten oder belasteten Bereichen wie Parkplätzen oder Verkehrsrandflächen. Freiflächenanlagen auf Böden mit hoher landwirtschaftlicher Bonität bleiben weiterhin tabu. Erleichtert werden sollen aber Freiflächenanlagen im Umkreis von 7,5 Kilometern von Umspannwerken. Laut Land gebe es hier ein Potenzial von 1.200 bis 1.300 Hektar.

Künftig dürfen auf den beiden schlechtesten Bodenbonitätsstufen landwirtschaftlicher Flächen (1 und 2) Freiflächenanlagen errichtet werden, auf mittleren Böden (Stufe 3) ist eine Doppelnutzung möglich und Böden der Stufen 4 und 5 bleiben allein der Landwirtschaft vorbehalten – mit zwei großen Ausnahmen: Im nahen Umkreis um ein Umspannwerk darf man auch auf Stufe-4-Böden eine Doppelnutzung etablieren und in der Geflügelwirtschaft ist diese auch auf den besten Böden zulässig, wenn die Paneele als Beschattung verwendet werden. Entlang von Gewässern ist ein Uferrandstreifen von 10 Metern (früher 30 Meter) einzuhalten, bei besonders wertvollen Wasserläufen von 30 statt bisher 50 Metern. Bei Waldflächen soll die Nutzung in Einzelfällen ermöglicht werden.

Diese Regelungen brauchen nicht mehr in Gesetze oder Verordnungen gegossen werden, sondern gelten ab sofort, da die PV-Strategie den Leitfaden für die vollziehenden Behörden darstellt. Noch in Planung ist eine Genehmigungsfreistellung von PV-Anlagen bis 1.000 kWp – derzeit liegt die Genehmigungsgrenze bei 400 kWp – im Rahmen einer kommenden ElWOG-Novelle (Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, Anm.). Und bei Freiflächenanlagen im Bauland soll von der Nennleistung (bisher 5kW) auf Modulfläche (künftig 50 Quadratmeter) umgestellt werden, um mit der laufenden technischen Entwicklung Schritt halten zu können. Für PV-Anlagen auf öffentlichen Parkplätzen will das Land ein eigenes Förderprogramm aufsetzen, skizzierte Achleitner weitere Pläne.

Die Grünen sehen „brauchbare Ansätze“, vermissen aber noch Details. Energiesprecherin Ulrike Schwarz wertete es positiv, dass vorrangig auf Gebäudeoberflächen und versiegelte Freiflächen gesetzt, aber auch Agro-PV ermöglicht werden. Kritisch sehe sie hingegen „die ins Auge gefasste Nutzung von Waldflächen für PV-Anlagen“.

APA

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