Baustart 2023 für Kraftwerk wackelt

6. September 2022, Werfen

Der Landeshauptmann kritisiert die Blockade der Umweltanwältin in Stegenwald. Verbund und Salzburg AG gehen schon jetzt von einer Verzögerung aus.

„Dass die Landesumweltanwältin in Zeiten der größten Energiekrise bei einem über zehn Jahre laufenden Projekt nun Revision anmeldet, ist völlig unverständlich.“ Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) kritisierte in einer gemeinsamen Aussendung von Verbund und Salzburg AG am Mittwoch die „Fundamental-Ablehnung“ des Kraftwerks Stegenwald, das ein unverzichtbares Energieprojekt sei. „Das Gebot der Stunde lautet für uns, vorhandene Energieabhängigkeiten rasch zu überwinden und dabei auf eigene saubere und nachhaltige Energiegewinnung zu setzen und diese weiterhin auszubauen“, meinte der Aufsichtsratsvorsitzende der Salzburg AG.

Der Zeitpunkt für die Aussendung dürfte nicht zufällig gewählt worden sein. Am Mittwoch war Fristende für die Einbringung der Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Diese hatte die Leiterin der Landesumweltanwaltschaft (LUA), Gishild Schaufler, angekündigt, nachdem das Landesverwaltungsgericht deren naturschutzrechtliche Beschwerde gegen das Kraftwerk abgelehnt hatte. Schaufler sagte, sie empfinde die Unterstellung einer fundamentalen Ablehnung seitens der Energiekonzerne und des Landeshauptmanns als ärgerlich. Es sei ihre gesetzliche Aufgabe, die letzten hochwertigen Naturräume zu erhalten. Das sei bei dem Standort der Fall. Insgesamt habe die Wasserkraft ein „zu gutes Image“, da die Eingriffe in die Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu wenig beachtet würden. „Man möchte erneuerbare Energien allgemein über den Naturschutz stellen.“

Für Energiereferent LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Grüne) ist Haslauers Kritik an der LUA deplatziert. Man brauche das Kraftwerk, um 2030 in Salzburg nur noch erneuerbaren Strom beziehen zu können. Wenn man das Projekt aus der Perspektive des Naturschutzes betrachte, gebe es aber auch gute Gründe, dagegen zu sein. „Das ist immer eine heikle Güterabwägung.“

Die muss im konkreten Fall der VwGH treffen. „Mit der außerordentlichen Revision ist jedenfalls eine Verzögerung bei der Projektumsetzung verbunden“, teilten Verbund und Salzburg AG mit. Das genaue Ausmaß hänge davon ab, ob der Beschwerde der LUA aufschiebende Wirkung zuerkannt werde. Der Verbund rechnet damit, dass es darüber noch heuer Klarheit geben wird. Absolute Rechtssicherheit werde jedenfalls erst nach abschließender Behandlung durch den VwGH bestehen. Sollte eine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, würde der Anfang 2023 angepeilte Spatenstich angesichts der Verfahrensdauer wohl in weite Ferne rücken.

Es wäre nicht das erste Mal, dass das Projekt durch ein Gerichtsverfahren verzögert wird. 2011 hatte der Umweltsenat in Wien der LUA recht gegeben, dass es für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauche. Verbund und Salzburg AG wandten sich an den VwGH. Der bestätigte deren Rechtsansicht, dass keine UVP nötig sei. Dazwischen lagen mehr als drei Jahre.

Salzburger Nachrichten