EU-Länder sollen Übergewinne von Stromerzeugern umverteilen

14. September 2022, Brüssel
Die EU-Kommission will gegen die hohen Energiepreise vorgehen

Im Kampf gegen die hohen Energiepreise will die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorschreiben, übermäßige Gewinne von Stromerzeugern abzuschöpfen und mit den Erlösen Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission zufolge soll eine Obergrenze für Einnahmen aus dem Verkauf von Strom eingeführt werden. Offiziell vorgestellt werden dürften die Pläne am Mittwoch.

Ist der Preis an den Strombörsen höher, soll die Differenz an die Regierungen der EU-Länder fließen, die damit wiederum Haushalte und Firmen unterstützen sollen, wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht. Dies soll für Energie-Unternehmen gelten, die Strom unter anderem aus Wind- und Solarenergie sowie Braunkohle und Kernkraft produzieren.

Die Kommission arbeitete die Vorschläge basierend auf Diskussionen der EU-Energieminister aus, die sich Freitag zu einer Dringlichkeitssitzung in Brüssel getroffen hatten. Dabei sprachen die Minister sich grundsätzlich für einen solchen Deckel für Einnahmen aus dem Verkauf von Strom aus.

Aktuell erzielen Produzenten von Öko- oder Atomstrom nach Kommissionsangaben enorme Gewinne. Denn im europäischen Strommarkt gilt das Merit-Order-Prinzip, wonach die Kosten der letzten zur Deckung der Nachfrage herangezogenen Stromquelle den Preis für alle Marktteilnehmer bestimmen. Derzeit sind das die Gaskraftwerke. Der hohe Gaspreis treibt somit die Strompreise.

Wie hoch der Preis pro Megawattstunde sein darf, bevor der Gewinn gedeckelt wird, stand nicht in dem Gesetzesentwurf. Die entsprechenden Stellen waren noch mit einem „X“ versehen. In einem früheren Entwurf vor dem letzten Treffen der EU-Energieminister hatte die Kommission einen Deckel für Einnahmen von mehr als 200 Euro pro Megawattstunde (MWh) vorgeschlagen. Laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ soll die Obergrenze nun bei 180 Euro pro Megawattstunde liegen.

Laut dem Kommissionsvorschlag will die Brüsseler Behörde zudem eine verpflichtende, zeitlich begrenzte „Solidaritätsabgabe“ von Öl-, Gas- und Kohlefirmen sowie Mineralölkonzernen erheben. Diese soll sich danach richten, um wie viel der Gewinn im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen ist.

Außerdem sieht der Verordnungsentwurf ein verbindliches Ziel für die Senkung des Stromverbrauchs zu Spitzenzeiten vor. Die Prozentzahl stand noch nicht fest. In einem früheren Kommissionsvorschlag war von durchschnittlich mindestens fünf Prozent die Rede. Ein zuvor von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagener Preisdeckel für Gasimporte aus Russland fand sich nicht in dem Papier.

Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßte am Dienstag, dass die EU-Kommission in der vergangenen Woche „ziemlich genau den gleichen Vorschlag wie wir“ unterbreitet habe. Die Bundesregierung plant eine Strompreisbremse zur Senkung der Kosten für Haushalte, die ebenfalls durch die Abschöpfung sogenannter Übergewinne von bestimmten Energieunternehmen finanziert werden soll.

Die Kommission wird voraussichtlich am Mittwoch ihre Vorschläge vorstellen. An dem Tag hält Kommissionschefin Ursula von der Leyen im EU-Parlament in Straßburg auch ihre jährliche Rede zur Lage der Union. Am 30. September kommen die EU-Energieminister zu einem erneuten Dringlichkeitstreffen zusammen, bei dem es um die Gesetzesvorschläge gehen soll.

APA/ag

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