Höchstpreis statt Gewinnabschöpfung

21. September 2022

E-Wirtschaft präsentiert eigenen Vorschlag zu EU-Energieplan und will bei Strom direkt an Energiebörsen ansetzen.
Statt, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, künftig Gewinne der Energieerzeuger ab 180 Euro je Megawattstunde zu kassieren, soll an den europäischen Börsen ein Höchstpreis für Strom eingeführt werden. Österreichs Energiewirtschaft, die als Interessensvertretung 140 heimische Energieunternehmen repräsentiert, hat am Montag vor Journalistinnen und Journalisten ein „ergänzendes“ Modell zum 5-Punkte-Plan der EU-Kommission gegen die Energiekrise vorgestellt.

Zur Erinnerung: Der Vorschlag der Kommission, der am 30. September verabschiedet werden soll, sieht unter anderem vor, dass sogenannte Zufallsgewinne von Energieversorgern, die Strom aus erneuerbaren oder anderen Quellen als Gas erzeugen, abgeschöpft werden, um dann an die Konsumentinnen und Konsumenten umverteilt zu werden. Als Richtwert gelten 180 Euro pro Megawattstunde. Auch eine langfristige Strommarktreform ist angedacht.

„Löst Problem nicht“

„Das löst das Problem aber nicht, sondern ist nur Symptombehandlung“, sagte Michael Strug, Präsident von Österreichs Energiewirtschaft und Verbund-Chef. „Ein reiner Preisdeckel im Großhandel würde zu einem Nachfrageüberschuss führen“, so Strugl. Ähnliches sei in Spanien, wo der Gaspreis bei Strom schon gedeckelt ist, passiert und der Staat hat Gaskraftwerke subventioniert.

Stattdessen fordert die heimische Energiebranche eine Art Höchstpreis für Strom an den Großhandelsbörsen. Dieser könne sich auch an den von der Kommission vorgeschlagenen 180 Euro je Megawattstunde orientieren. Am Marktmodell soll sich vorerst nichts ändern. Das bedeutet, dass gemäß Merit Order weiterhin vorrangig erneuerbare Energieträger ins Netz gespeist werden, und nach und nach fossile Kraftwerke zugeschaltet werden, bis der Bedarf gedeckt ist. Der Höchstpreis wird dann aber mit einem von der EU festgelegten Preis überschrieben. Es würde so kein Strom zu mehr als dem vorgeschriebenen Höchstpreis verkauft werden.

Betreiber von Gaskraftwerken, deren Gestehungskosten über dem Höchstpreis liegen, müssten dann mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. „Hierbei kann man sich an einem ‚Normkraftwerk‘ orientieren“, erklärt Strugl; also normierte Erzeugungskosten als Basis für die Kompensation heranziehen, damit diese zumindest kostendeckend produzieren können. Der Vorschlag könne aber keine langfristige Lösung sein, weil Gaskraftwerksbetreiber so keine Gewinne erzielen können und der Betrieb sich nicht lohne. Dieses Modell habe den Vorteil, dass es Preisspitzen zu besonders energieintensiven Tageszeiten verhindert, etwa am Abend. „Das ist nicht als ein Gegenmodell zum EU-Plan zu sehen, sondern als ein Diskussionsbeitrag“, sagt Strugl. Beide Vorschläge, sowohl jener der E-Wirtschaft als auch jener der Kommission, haben aber den Nachteil, dass sie wohl kaum einen Effekt auf den Gaspreis im Großhandel haben und sie eher nicht dazu führen, dass Gasverkäufer, wie die staatliche russische Gazprom oder LNG-Exporteure, ihr Gas auch günstiger anbieten.

Die vorab diskutierte gemeinsame EU-Gasbeschaffung zum Beispiel ist nicht im EU-Notfallplan vorgesehen. „Das wäre sicherlich eine gute Idee gewesen“, meint Strugl. Das sei aber von den Mitgliedsstaaten konterkariert worden, indem jeder selbst massiv Energie eingekauft habe.

Kommission verteidigt sich

Das sogenannte „Single Market Emergency Instrument“ (SMEI), der Notfallplan für den Binnenmarkt, hat neben der angekündigten Abschöpfung von Zufallsgewinnen der EU-Kommission teils scharfe Kritik eingebracht. Einige Industrievertreter nannten das Vorgehen der EU einen „Schritt in Richtung Planwirtschaft“.

Das Notfallinstrument sieht zum Beispiel vor, dass die EU-Kommission im Fall von akuten Lieferengpässe im Bereich der kritischen Versorgung Unternehmen anweisen soll, vorrangig EU-Länder zu beliefern, bevor sie in die USA oder nach Asien exportieren. Das könnte auch im Energiebereich geltend gemacht werden.

Wiener Zeitung

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