Die Preiskommission zur Prüfung der Spritpreise nach § 5 Preisgesetz legt morgen, Donnerstag, los. Die Arbeiterkammer (AK), auf deren Initiative die Einsetzung der Kommission zurückgeht, hat heute angeregt, auch Betriebsprüfungen durchzuführen, um Einblick in die Geschäftsgebarung zu erhalten. „Nur so kann festgestellt werden, ob diese Preissteigerungen gerechtfertigt sind, oder nicht“, so die Kammer zur APA.
Darüber hinaus fordert die AK die Einrichtung einer Anti-Teuerungskommission, „die nicht nur beobachtet, sondern auch Instrumente hat, um gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen vorzugehen“. Und um im Krisenfall rasch reagieren und gegen Kostenexplosionen vorgehen zu können, müssten auch Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen werden.
Vergangene Woche hatte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) die Einsetzung der Preiskommission in einem Brief an AK-Präsidentin Renate Anderl bekanntgegeben. Unterzeichnet war das Schreiben auch von Finanzminister Magnus Brunner und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (beide ÖVP). An der ersten Sitzung der Kommission morgen in Wien wird auch Kocher teilnehmen.
Die Gestaltung des Prüfverfahrens legt die Kommission fest. Die Dauer des Verfahrens ist offen, Fristen sind im Preisgesetz nicht vorgegeben. In einem ersten Schritt ist zu klären, ob von einem oder mehreren im Antrag bezeichneten Unternehmen im internationalen Vergleich überzogene Preise verrechnet werden, hieß es damals aus dem Wirtschaftsministerium.
Erst wenn diese Frage bejaht wird, stellt sich für die Preiskommission die zweite Frage: Liegt eine ungerechtfertigte Preispolitik vor? Im Falle einer Preisregulierung könnte Minister Kocher volkswirtschaftlich gerechtfertigte Höchst-, Fest- oder Mindestpreise vorsehen.
Hintergrund der Untersuchung sind die teilweise stark gestiegenen Spritpreise und die Ergebnisse der Kontrolle des Treibstoffmarktes durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Anfang Juli hatte die BWB ihre Erkenntnisse publiziert und dabei keinen Marktmissbrauch festgestellt, aber erhebliche Gewinnsprünge der Mineralölindustrie. Die Bruttoraffinierungsmargen der Mineralölkonzerne hätten sich seit Beginn des Ukraine-Kriegs verdreifacht.
In §5 ist geregelt, wie bei einer ungerechtfertigten Preispolitik, die volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen hat, vorzugehen ist. Hierbei „hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis zu bestimmen. Dieser hat sich an der Preisentwicklung in vergleichbaren europäischen Ländern unter Berücksichtigung allfälliger besonderer, im betreffenden Wirtschaftszweig bestehender volkswirtschaftlicher Verhältnisse zu orientieren und kann auch für einzelne Wirtschaftsstufen bestimmt werden“.
APA