Marktprämien für Ökostrom kommen

5. Oktober 2022

Verordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes soll auch in Zeiten hoher Strompreise Anreiz für Investitionen sein.

In Österreich wurden seit 2020 keine großen Ökostromanalagen mehr gefördert. Das soll sich mit der Markprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), mit deren Kundmachung diesen Donnerstag gerechnet wird, nun ändern. Heimische Energieunternehmen sollen damit einen weiteren Anreiz erhalten, in den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft zu investieren.

Anders als mit der Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall zu niedriger Marktpreise einen Zuschuss zur Erzeugung. „Durch die Errichtung von erneuerbaren Energien werden teurere fossile Kraftwerke aus dem Markt gedrängt“, heißt es aus dem Klimaministerium. Für die Errichtung von kleineren Anlagen stehen bereits jetzt im Rahmen der EAG Investitionsförderung mehr als 355 Millionen Euro zu Verfügung. Durch die Marktprämien-Verordnung werden Mittel für größere Kraftwerke mobilisiert.
Warum fast zwei Jahre lang keine neuen Projekte gefördert wurden, liegt offenbar an den Regierungsparteien. Vor zwei Jahren lief die Förderung nach dem Ökostromgesetz aus, das EAG aber ließ auf sich warten. Im September 2021 trat es schließlich in Kraft. Im April 2022 wurde die Investitionsverordnung, erlassen, im Oktober nun schließlich die Marktprämienverordnung. Die größten Kontingente haben Sonnenenergie und Windkraft. Photovoltaikanlagen werden 2022 zum ersten Mal in dieser Größenordnung gefördert und haben heuer und im kommenden Jahr Kontingente von je 700 Megawatt zur Stromerzeugung zur Verfügung.

Preise über Erzeugungskosten

Endlich können „nach einer mehr als 1.000 Tage dauernden Durststrecke wieder Förderverträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden“, sagt Stefan Moidl, Geschäftsführer der Interessensvertretung IG Windkraft. Die Verordnung bedeute in Zeiten hoher Strompreise keine Förderung, sondern vor allem eine Absicherung der Erzeuger, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten für Windkraft liegen. Erst für den Fall des Absinkens der Strompreise werde eine Marktprämie ausbezahlt, gibt er zu bedenken.

Für Österreichs Energie, die Interessensvertretung der österreichischen E-Wirtschaft, ist die Verordnung eine Art Rückversicherung und wichtig für die Planung. Projekte im Bereich Wasserkraft beispielsweise sind auf 30 bis 40 Jahre angelegt. In den nächsten zwei Jahren rechne man damit, dass die Großhandelspreise hoch bleiben, die Lage könnte sich danach aber stabilisieren.

Sowohl die IG Windkraft, als auch Erneuerbare Energien, ein Verband von Energieversorgern im Bereich der Erneuerbaren, forderten die Bundesländer auf, nun aktiv zu werden. Denn sie bestimmen, wo neue Anlagen stehen werden und wie schnell sie genehmigt werden. „Derzeit reichen die ausgewiesenen Flächen bei Weitem nicht aus, um das Ziel einer Stromversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen,“ sagt Moidl von IG Windkraft in Anspielung auf das Ziel der Bundesregierung, die Energieversorgung bis 2030 auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen. Dort weist man auch auf das hohe Potenzial des EAG hin: Über die gesamte Laufzeit generiere das EAG eine Wertschöpfung von 21,6 Milliarden Euro, berechnete das Klimaministerium.

Seit bald zwei Jahren warten Großprojekte, etwa im Bereich Windkraft, auf rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen.


von Marijana Miljković

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