
Die sogenannte „Strompreisbremse“ hat am Mittwoch den Wirtschaftsausschuss passiert. Demnach sollen die Stromkosten für Haushalte von bis zu 2.900 kWh pro Jahr befristet gestützt werden. Einkommensschwache Haushalte sollen zusätzlich einen Netzkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent erhalten. Der Antrag der Regierungsparteien wurde auch von der FPÖ unterstützt, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Die Förderung soll vom 1. Dezember an bis zum 30. Juni 2024 automatisiert über den Stromlieferanten erfolgen, wenn der Strompreis den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt. Der Preisanteil, der darüber liegt, soll bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh ausgeglichen werden.
Einkommensschwache Haushalte erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75 Prozent. Dieser ist jedoch pro Jahr auf 200 Euro begrenzt und soll bei kürzeren Zeiträumen aliquotiert gedeckelt werden. Anspruchsberechtigt sind jene Haushalte, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind.
Für die Stromkosten- und Netzkostenzuschüsse sollen für das Jahr 2023 rund 2,73 Mrd. Euro und für das Jahr 2024 rund 1,09 Mrd. Euro budgetiert werden. Für die Regierung lobte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) die Maßnahme als „rasch und unkompliziert“. Die SPÖ forderte zusätzlich eine Berücksichtigung des Erdgases. Die NEOS finden die Maßnahme als „überbordend“, schließlich fördere sie auch einkommensstarke Haushalte.
Auf den Weg gebracht wurde auch der Energiekostenzuschuss für Unternehmen in Höhe von 1,3 Mrd. Euro. Damit wollen ÖVP und Grüne die Liquidität der Unternehmen aufrechterhalten. Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss beantragen. Für Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz machen, gilt diese Drei-Prozent-Hürde nicht.
APA