Deutschland will Strom-Zufallsgewinne rückwirkend abschöpfen

3. November 2022, Berlin
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Die deutsche Bundesregierung will zur Finanzierung der Strompreisbremse die „Zufallsgewinne“ von Stromproduzenten rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Das geht aus einem am Mittwoch vom deutschen Kanzleramt sowie vom deutschen Wirtschafts- und Finanzministerium vereinbarten Eckpunktpapier hervor. Aus der Gewinnabschöpfung sind demnach geschätzte Einnahmen im zweistelligen Milliardenbereich zu erwarten.

Frühere Pläne für die Maßnahme hatten sogar eine rückwirkende Gewinnabschöpfung ab März 2022 ins Auge gefasst. Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens hatte der deutsche Wirtschaftsminister, Robert Habeck (Grüne), zurückgewiesen. „Grundsätzlich geht es um Gewinne, von denen die Energieproduzenten niemals zu träumen gewagt hätten“, sagte er.

Im Zuge der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland waren die Energiepreise in die Höhe geschossen. Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus anderen Energiequellen konnten ihre Gewinne daraufhin enorm steigern. Dafür, diese „Zufallsgewinne“ abzuschöpfen, hatte sich auch die EU-Kommission ausgesprochen. Von Brüssel vorgegeben ist eine Abschöpfung spätestens ab dem 1. Dezember 2022.

Das nun vereinbarte Eckpunktepapier nennt noch keine Obergrenze, ab welcher Gewinne vom Staat einkassiert werden sollen. Geplant ist demnach jeweilseine „technologiespezifische Erlösobergrenze“. Laut EU-Einigung sollten alle Gewinne oberhalb von 180 Euro pro Megawattstunde abgeschöpft werden. Diese Grenze gelte, „sofern keine technologiespezifische Erlösobergrenze bestimmt wird“.

Eingeschlossene Technologien sind erneuerbare Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen sind neben Erdgas auch Steinkohle und Biomethan. Ein Enddatum der Abschöpfung wird ebenfalls nicht genannt. Hier werde noch das „Review durch die EU-Kommission“ abgewartet.

Der deutsche Bundesverband Bioenergie kritisierte die Vorschläge scharf. Eine rückwirkende Abschöpfung von Erlösen dürfe es „auf keinen Fall“ geben, erklärte die Leiterin des Berliner Büros des Verbandes, Sandra Rostek. „Viele Anlagenbetreiber haben die gestiegenen Erlöse bereits reinvestiert und/oder zur Deckung gestiegener Betriebs- und Einsatzstoffkosten ausgegeben. Eine Rückwirkung wäre ein Vertrauensbruch erster Güte und würde die Investitionsbereitschaft der Bioenergiebranche für Jahre beeinträchtigen.“

APA/ag

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