AK und ÖGB fordern rasche Umsetzung der Übergewinnsteuer

9. November 2022, Wien/EU-weit/Brüssel

Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) treten für eine rasche Einführung einer Übergewinnsteuer im österreichischen Energiesektor ein, geht aus einer Aussendung der AK hervor. Das AK-ÖGB-Modell sieht vor, dass die Übergewinne im Energiesektor in den Jahren 2022 bis 2024 mit 60 bis 90 Prozent besteuert werden.

Zuvor hat die AK bei den Steuerrechtsprofessoren Georg Kofler (WU Wien), Michael Tumpel und Peter Bräumann (beide JKU Linz) ein Rechtsgutachten zum europa- und verfassungsrechtlichen Rahmen einer Übergewinnsteuer in Auftrag gegeben. Laut dem Gutachten ist eine besondere Besteuerung des Energiesektors verfassungsrechtlich möglich. Darüber hinaus könne Österreich bei der Umsetzung der EU-Energie-Notfallverordnung (EU) 2022/1854 deutlich über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen.

Wie die Arbeiterkammer betont, könne diese Solidaritätsabgabe nicht nur bei fossilen Energieunternehmen, sondern auch bei Stromversorgern zur Anwendung kommen. Die ebenfalls EU-weit vorgesehene Erlösobergrenze für einige Stromerzeuger würde keine „Sperrwirkung“ entfalten, so das Gutachten.

AK Steuerexperte Dominik Bernhofer kritisiert, dass die Erlösobergrenze des EU-Modells viel zu hoch und der Besteuerungszeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023 zu kurz sei. Damit bliebe ein großer Teile der Übergewinne unbesteuert. Der Steuersatz könne laut dem Gutachten deutlich über die von der EU vorgegebenen 33 Prozent angehoben werden. Zudem sei es rechtlich möglich, auch die Übergewinne 2022, die AK und ÖGB auf über 4 Mrd. Euro schätzen, zu besteuern.

„Das nun vorliegende Gutachten gibt eine Handlungsanleitung, wie diese Steuer rasch in Österreich eingeführt werden kann“, sagte AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer.

Als Übergewinn wird jener Bilanzgewinn vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen (EBITDA) definiert, der den Referenzgewinn (Durchschnitt 2019-21) übersteigt. Für Investitionen in Erneuerbare Energieträger soll es bei dem Modell der Arbeitnehmervertreter einen Sonderabzug geben.

Die geschätzten kumulierten Einnahmen 2022 bis 2024 belaufen sich laut AK und ÖGB auf 5 Mrd. Euro (mit Investitionsabzug) bzw. 10 Mrd. Euro (ohne Investitionsabzug). „Das Rechtsgutachten zeigt, dass die Mitgliedsstaaten einen erheblichen Spielraum bei der Umsetzung der Europäischen Übergewinnsteuer haben“, sagt ÖGB-Chefökonomin Helene Schuberth. „Eine effektive Übergewinnsteuer im Sinne des AK-ÖGB-Modells ist rechtlich möglich.“ AK und ÖGB fordern, dass die Einnahmen für einen Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme verwendet werden sollten.

APA

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