FPÖ Burgenland will wegen Energieerzeuger-Abgabe vor VfGH

10. November 2022, Eisenstadt

Die FPÖ Burgenland will gegen die geplante Erhöhung der Abgaben für Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen. Dass die Abgaben nahezu versechsfacht werden, sei eine „absolute Kompetenzüberschreitung des Landes“, argumentierte Landesparteiobmann Alexander Petschnig am Donnerstag. Die Freiheitlichen suchen nun im Landtag nach der notwendigen Unterstützung für einen Gang vors Höchstgericht. Das Land sieht das „gelassen“.

Das Land Burgenland will den Maximalbetrag für die Abgabe für Photovoltaikanlagen von bisher 1.400 Euro pro Hektar auf 6.500 Euro erhöhen, bei Windkraftanlagen ist eine Steigerung von maximal 3.000 Euro pro Megawatt auf 17.600 Euro geplant. Petschnig sprach diesbezüglich von einem „Größenwahn“ von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Er sieht sich in seiner Kritik durch ein Gutachten von Verfassungsexperte Heinz Mayer, über das am Donnerstag auch der „Kurier“ berichtete, bestätigt.

Das Gutachten halte fest, dass die Erhöhung der Abgaben die Kompetenz des Landes überschreite und sachlich nicht gerechtfertigt sei. So werde in der geplanten Novelle des Raumplanungsgesetzes ein beliebiger Spielraum für den Zeitpunkt der rückwirkenden Geltung der Erhöhung offengelassen. Zudem könnte der weitere Ausbau erneuerbarer Energien dadurch behindert werden.

Mayer bezeichnet die Abgabenerhöhung laut „Kurier“ als „kurzfristig und überfallsartig“. Das Land hatte das Vorhaben als „Fairnessbeitrag“ angekündigt. Erzeuger erneuerbarer Energien, die in der Energiekrise Gewinne einfahren, sollen höhere Abgaben zahlen, die in den Klima- und Sozialfonds fließen und Menschen, die von der Krise besonders betroffen sind, zugutekommen, begründete Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) das Vorhaben. Mayer betont in seinem Gutachten aber, die Novelle sei in Wahrheit „auf eine Abschöpfung der Übergewinne“ gerichtet, zitierte der „Kurier“. Sie widerspreche dem Ziel, erneuerbare Energien auszubauen – und damit dem EU-Recht.

Aus Dorners Büro hieß es dazu, dass bei der Abgabe, die nun erhöht werden soll, von Anfang an gesetzlich festgelegt gewesen sei, dass sie sich an den Energiepreisen und damit am Ertrag orientiere. Bei der Einführung im Vorjahr sei sie dem Bund vorgelegt und von diesem nicht beeinsprucht worden. Da sich der Maximalbetrag und nicht die Bemessungsgrundlage ändere, gehe man davon aus, dass der Bund auch weiterhin keine Einwände haben werde. Der genaue Betrag werde per Verordnung festgelegt, wodurch flexibel auf Preisänderungen reagiert werden könne. Eine mögliche Verfassungsklage sehe man „sehr gelassen“, hieß es in der schriftlichen Stellungnahme.

Die IG Windkraft, die das Gutachten gemeinsam mit der Interessensvertretung der Photovoltaik- und Speicherindustrie PV Austria in Auftrag gegeben hat, betonte in einer Aussendung, die Anhebung der Abgabe verhindere in Zeiten der Energie- und Klimakrise den Erneuerbaren-Ausbau und sei verfassungswidrig. „Wenn diese Abgabe so kommt, werden Investitionen in weitere Wind- und PV-Anlagen im Burgenland dramatisch einbrechen“, meinte Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Die höheren Abgaben würden „de facto einer Abschöpfung bis zu 100 Prozent der gesamten Gewinne gleichkommen“, ergänzte Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Eine Abschöpfung von „Übererlösen“ sei zudem auf Landesebene rechtlich gar nicht möglich.

Scharfe Kritik kam auch vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Leistbare und klimataugliche Energieträger würden durch die Abgabenerhöhung benachteiligt. Erzeuger erneuerbarer Energien würden damit parallel zur Abschöpfung von Überschusserlösen auf Bundesebene doppelt belastet, hieß es in einer Aussendung. Auch die Energiepreise könnten dadurch weiter steigen.

APA

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