Strom-Grundtarif – Musterklage braucht es laut VSV nicht

18. November 2022, Wien/Klagenfurt

Das Land Kärnten will eine Musterklage finanzieren, um die Frage zu klären, ob alle Stromkunden oder nur „schutzbedürftige“ Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben. Derzeit legen die Energieversorger die Schutzbestimmung unterschiedlich aus. Die Kärntner Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) verwies gestern auf eine unklare Rechtslage. Für Verbraucherschutzverein-Obmann Peter Kolba hingegen ist der Gesetzestext recht deutlich, eine Klage brauche es daher nicht.

Anlass für die geplante Musterklage ist, dass der Kärntner Energieversorger Kelag den günstigen Tarif nur „schutzbedürftigen“ Kunden mit Hauptwohnsitz in Kärnten zuspricht und dafür auch eine GIS-Gebührenbefreiung zum Beweis verlangt. Eine Musterklage durch den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, finanziert vom Land Kärnten, solle nun für Rechtssicherheit sorgen.

Laut Konsumentenschützer Kolba braucht es dieses Vorgehen aber gar nicht. „Der Gesetzestext ist eindeutig“, sagte Kolba im Gespräch mit der APA. „Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinunternehmer können sich auf den Strom-Grundversorgungstarif berufen.“ Dass die SPÖ nun mit einer Klage versuche, den Begünstigtenkreis für den Grundversorgungstarif einzuschränken, sei nicht im Sinne des allgemeinen Verbraucherschutzes, sondern ausschließlich im Interesse der Energieversorger. Kolba zufolge ist die Arbeiterkammer Kärnten zudem gar nicht antragslegitimiert, nur die Bundesarbeiterkammer könne eine Musterklage einbringen.

Was die Grundversorgung derzeit so verlockend macht, ist die gesetzliche Bestimmung, wonach bei der Grundversorgung der Tarif nicht höher sein darf, „als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden versorgt werden“. In der Energiekrise heuer sind Tarife für Neukunden deutlich schneller und stärker gestiegen als die für Bestandskunden.

Finanzreferentin Schaunig hatte am Donnerstag auf die Erläuterungen des Bundesgesetzgebers verwiesen, wonach die Grundversorgung nur zur Absicherung eines bestimmten Personenkreises zur Verfügung zu stellen ist. Kolba kritisiert daran, dass sich Energieversorger nicht an Erläuterungen, sondern an den Gesetzestext zu halten hätten.

Auch Schaunigs Einschätzung, dass sich die Stromtarife für alle Bestandskunden zwangsläufig erhöhen würden, wenn es keine Einschränkungen bei der Grundversorgung gebe, sorgte bei dem Konsumentenschützer für Kritik: „Diese Aussage ist falsch. Die Kelag hat mit den Kunden keine wirksame Preisanpassungsklausel vereinbart. Vor der Ankündigung willkürlicher Preiserhöhungen muss sich also kein Bestandskunde fürchten.“

APA

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