Deutsche Energiepreisbremsen – Sorgen in Österreich wachsen

28. November 2022, Berlin/Wien
Energiepreise sollen abgefangen werden - Dresden, APA/dpa-Zentralbild

Das deutsche Bundeskabinett (Ministerrat, Anm.) hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Die beiden Gesetzentwürfe zu Entlastungen für Energiekunden haben laut Wirtschaftsministerium damit die nächste Hürde genommen. Nun sollen Bundestag und Bundesrat die Energiepreisbremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie im kommenden Jahr in Kraft treten können. In Österreich wachsen nun die Sorgen vor Wettbewerbsnachteilen.

In Österreich waren zuletzt immer mehr Stimmen lautgeworden, wonach ähnlich wie in Deutschland vorgegangen werden müsse. Ansonsten drohten große Wettbewerbsnachteile warnten SPÖ, FPÖ, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Laut der Tageszeitung „Österreich“ (Samstagsausgabe) hat sich nun auch Oberösterreichs Landeshauptmann und ÖVP-Vizechef Thomas Stelzer für eine nationale Gaspreis-Hilfe ausgesprochen, wenn es in der EU nicht rasch gelingt, eine Lösung zu finden.

„Ich hoffe zwar sehr, dass sich die EU rasch auf einen Gaspreisdeckel einigen kann“, sagt Stelzer laut Vorausbericht der Zeitung. „Aber wenn das nicht gelingt, muss es in Österreich wie bereits in Deutschland eine eigene Gaspreis-Unterstützung geben.“ Der Politiker stimmte in die letzten Warnungen von Wirtschafts- und Oppositionsseite ein, wonach die heimische Wettbewerbsfähigkeit massiv bedroht sei. „Wenn Unternehmen kommendes Jahr in Deutschland plötzlich einen Bruchteil für Energie bezahlen als in Österreich, sind unsere Betriebe nicht mehr wettbewerbsfähig. Spätestens wenn die Gas-Unterstützung in Deutschland in Kraft tritt, muss es allein zur Sicherung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie eine österreichische Gaspreis-Unterstützung geben.“

Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Jänner und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.

Die Entlastung durch die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne, die Unternehmen auf dem Strommarkt erzielen, finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Diese Gewinne sollen laut Kabinettsbeschluss erst zum 1. Dezember abgeschöpft werden und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Gewinnabschöpfung Schluss sein. Der Zeitraum sei damit im Vergleich zu ursprünglichen Überlegungen verkürzt worden, teilte das Ministerium mit. Auch die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ hatte über diese Änderungen berichtet.

APA/dpa

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