Bremsefür die hohen Strompreise

2. Dezember 2022, Wien

Ab 1. Dezember wird ein Teil der Stromrechnung mit Steuergeld subventioniert. Wer profitiert, wer nicht und wer noch warten muss. Haushalte müssen nichts tun, um die Zuschüsse zu bekommen.

Viele Stromkunden haben jüngst Post von ihren Energieversorgern bekommen. Nicht selten ging es um die nächste Erhöhung der Strompreise, da und dort gab es auch „Informationen zum Zuschuss des Bundes“, besser bekannt als Strompreisbremse. Die gilt ab heute, 1. Dezember, bis Juni 2024 und bewirkt, dass Haushalte für bis zu 2900 Kilowattstunden (kWh) jährlich maximal zehn Cent netto zahlen. Die Differenz zum tatsächlichen Strompreis (bis maximal 40 Cent) ersetzt der Bund den Versorgern aus Steuergeld.

Der Zuschuss soll verhindern, dass – erfolgte, angekündigte oder kommende – Strompreiserhöhungen voll auf die Haushalte durchschlagen. Der Staat könne die Teuerung nicht zur Gänze kompensieren, aber abfedern, sagte Finanzminister Magnus Brunner am Mittwoch. In Summe machten die Hilfspakete bereits 37 Mrd. Euro aus, die Strompreisbremse allein 4 Mrd. Euro.

Ein durchschnittlicher Dreipersonenhaushalt in Salzburg, mit 3500 kWh Jahresstromverbrauch, erspart sich durch die staatliche Zuzahlung 2023 (ab Jänner steigt der Arbeitspreis von 11,34 auf 27 Cent) 518 Euro netto. Bei einem Haushalt mit 1500 kWh sind es immerhin 285 Euro, bei echten Vielverbrauchern mit beispielsweise 9000 kWh rund 500 Euro. Denn über 2900 Kilowattstunden ist der volle Preis zu zahlen, was bedeutet, dass sich der Energieteil auf der Stromrechnung verdoppelt. Damit bleibe der Anreiz, Strom zu sparen, erhalten, betonte Klimaministerin Leonore Gewessler.

Laut E-Wirtschaft kann man nicht von geringeren Rechnungen ausgehen. Es gehe vielmehr darum, die Erhöhungen zu bremsen. Der massive Anstieg der Stromgroßhandelspreise verteuert auch die Netzverlustkosten, was sich 2023 in deutlich höheren Netztarifen niederschlagen wird. Ein entsprechender Entwurf liegt vor, Mitte Dezember wird darüber entschieden. Die Netzkosten machen gut ein Viertel der Stromrechnung aus, rund 22 Prozent entfallen auf Mehrwertsteuer sowie weitere Abgaben, die sich auch noch ändern könnten.

Haushalte müssen nichts tun, um die Strompreisbremse zu nutzen. Die Zuschüsse werden direkt mit den Versorgern abgerechnet. Wann sie sich in den monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen niederschlagen, hängt vom Versorger ab. Laut Verbund-Chef Michael Strugl, Präsident des Branchenverbands Oesterreichs Energie, sollte es ab Jänner möglich sein. In der Jahresabrechnung werde die Kostenbremse jedenfalls ab Dezember 2022 berücksichtigt. Für ärmere Haushalte mit GIS-Befreiung gibt es zudem einen Zuschuss von 75 Prozent der Netzkosten bzw. etwa 200 Euro. Anspruch hätten laut Gewessler etwa 300.000 Haushalte. Wer die Möglichkeit noch nicht genützt habe, sollte das nachholen. Für mehr als dreiköpfige Haushalte soll es ab Frühjahr 100 Euro (350 kWh x 30 Cent) pro Person mehr im Jahr geben.

Forderungen nach einer Gaspreisbremse wie in Deutschland erteilte Brunner für Privathaushalte eine Absage: „Nicht alles, was auf den ersten Blick populär ausschaut“, sei auch wirklich sinnvoll. Anders als dort heizten in Österreich nur 23 Prozent der Haushalte mit Erdgas und in Westösterreich, etwa in Salzburg, nicht einmal zehn Prozent. Überlegt wird laut Gewessler, den Heizkostenzuschuss der Länder zu erhöhen.

Salzburger Nachrichten