Kommission will Regeln für „grünen“ Wasserstoff festlegen

2. Dezember 2022, Brüssel/EU-weit
Grüner Wasserstoff wird definiert - Wunsiedel, APA/dpa

Wasserstoff aus erneuerbarem Strom soll in der EU künftig nur unter Auflagen als klimafreundlich gelten. So soll „grüner“ Wasserstoff nur aus erneuerbarem Strom erzeugt werden können, der aus relativ neuen Anlagen stammt, wie aus einem Entwurf der EU-Kommission für neue Regeln der hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Gleichzeitig soll der Strom zur Produktion des klimafreundlichen Treibstoffs etwa aus Anlagen kommen, die in der Nähe sind.

Diese Bedingungen sollen jedoch erst ab 2028 vollständig gelten. Die EU-Kommission könnte die neuen Regeln Mitte Dezember offiziell vorschlagen.

Die Kriterien für „grünen“ Wasserstoff sind umstritten. Grundsätzlich gilt der Treibstoff als klimafreundlich, wenn er aus Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne oder Wind produziert wurde – der Teufel liegt jedoch im Detail. Im September stimmte das EU-Parlament für einen Gesetzesentwurf mit flexibleren Bedingungen als von der EU-Kommission geplant. Etwa soll auch anderer Strom für die Produktion genutzt werden, wenn kein erneuerbarer verfügbar ist. Diese Änderungen müssen jedoch noch mit den EU-Ländern verhandelt werden.

Der Grünen-Europaabgeordnete Michael Bloss begrüßte die Pläne der Kommission. „Es ist gut, dass die Kommission verlangt, dass grüner Wasserstoff aus zusätzlichen erneuerbaren Energien kommen muss und nicht einfach aus dem Netz“, sagte er. Damit werde der Ausbau von Sonnen- und Windkraft beschleunigt. Kritisch sah er jedoch die Übergangsfrist: „Bis 2028 sollen Zertifikatetricks erlaubt sein und grüner Wasserstoff mit Atom-, Kohle- und Gasstrom erzeugt werden dürfen.“

APA/dpa

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