Die 2022 wegen der hohen Strompreise rückwirkend eliminierte Erneuerbaren-Förderpauschale bleibt 2023 ausgesetzt. Das wurde am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen und soll nächste Woche im Nationalrat abgesegnet werden. Bis zum Plenum besteht noch einiger Gesprächsbedarf mit der Opposition, u.a. über Änderungen der Strompreisbremse oder Info-Rechte des Finanzministers bei der E-Control.
Bei der Strompreisbremse wollen ÖVP und Grüne Mehrpersonenhaushalte mit einem Zusatzkontingent (350 kWh zu 30 Cent) ab der vierten Person stärker entlasten. Der entsprechende Antrag zum Stromkostenzuschussgesetz wurde laut Parlamentskorrespondenz von ÖVP, Grünen und SPÖ vertagt. Grund dafür war laut ÖVP-Abg. Tanja Graf, dass nicht jeder Haushalt durch die Stromkostenbremse entlastet würde. Die SPÖ hat dazu laut Alois Schroll Vorschläge, etwa wie man Mehrparteienhäuser mit nur einem Zählpunkt mit aufnehmen könnte.
Um die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ – die sich vorerst sehr skeptisch zeigten – bemühen müssen sich die Regierungsfraktionen zudem für ihr Vorhaben, dem Finanzminister aufgrund der „massiven budgetären Relevanz“ der im Energiebereich gesetzten Maßnahmen bei der E-Control künftig (neben der Energieministerin) ebenfalls Informations-, Einsichts- und Entsendungsrechte (eines Mitglieds für den Aufsichtsrat) zu geben. Im Ausschuss wurde der Antrag zur Änderung des E-Control-Gesetzes von ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen, im Plenum ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Sichtbar wurde die Informationslücke des Finanzministers bei der Einführung der Übergewinnabschöpfung, erklärte Graf.
Weitere Gespräche mit der Opposition seien zudem zur Ausweitung der Informationspflichten für Netzbetreiber nötig. Dieses – auf Hinweis der SPÖ eingebrachte – Vorhaben wäre eine wichtige Schutzmaßnahmen zur durchgängigen Energieversorgung für Endkunden. Konkret sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, die von Vertragskündigungen betroffenen Endverbraucher mittels eingeschriebenen Briefs explizit darauf hinzuweisen, rasch einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen, um eine drohende Abschaltung abzuwenden.
Fix ist hingegen die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale (netto 36 Euro pro Haushalt bzw. brutto 42 Euro im Jahr) für 2023. Aufgrund der derzeitigen und auch zukünftig prognostizierten hohen Strompreise sowie dem bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) prognostizierten Finanzierungsüberschusses würden keine zusätzlichen Mittel zur Bedeckung der Förderungen benötigt, wurde dies begründet. Auf Schiene gebracht wurde der weitere Verzicht auf die Pauschale mit einem von ÖVP und Grünen beschlossenen Abänderungsantrag zu einer Novelle des EAG. Ab dem Kalenderjahr 2024 soll die Erneuerbaren-Förderpauschale dann für jeweils drei Jahre mit Verordnung festgesetzt werden.
Von den Regierungsfraktionen mehrheitlich vertagt wurden diverse Entschließungsanträge der Oppositionsparteien, etwa einer der SPÖ auf Einführung eines Gaspreisdeckels, einer der FPÖ für einen Gewerbediesel oder die NEOS-Forderung nach einer Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaik-Paneelen.
APA