Vor Ministerrat Rufe nach neuem Energiekostenzuschuss

20. Dezember 2022, Wien
IV-Präsident Georg Knill (Archivaufnahme) - Wien, APA/GEORG HOCHMUTH

Der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, sieht in der gestrigen Einigung zum EU-Gaspreisdeckel eine „Obergrenze um spekulative Elemente aus der Preisbildung raus zu nehmen aber keinen Gaspreisdeckel wie wir ihn uns erwarten oder vorstellen“. Er hofft – wie auch AK und ÖGB in einer Aussendung -, dass sich die Bundesregierung bis zum morgigen Ministerrat zu einem „Energiekostenzuschuss II“ durchringt.

„180 Euro für eine Megawattstunde sind ein viel zu hoher Preis mit dem sich die Industrie überhaupt nicht zurecht findet“, sagte der IV-Chef im Interview mit der APA. „Der EU-Deckel wäre heuer nur einmal angesprungen. Das deusche ‚Doppelwummspaket‘ sieht 70 Euro vor.“

Also erwartet sich Knill von der türkis-grünen Bundesregierung ein Modell „in Anlehnung ans deutsche, um für die Verbraucher Klarheit zu schaffen, womit im kommenden Jahr zu rechnen ist. Das wir mit Deutschland gleichziehen, ist die Erwartung.“ Die IV und auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) warnen seit Monaten vor schlechteren Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem wichtigsten Handelspartner der auch viele Konkurrenzunternehmen beheimatet.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian forderte in einer Aussendung auch Beschäftigungsgarantie, wie sie in Deutschland im Gegenzug zur dortigen Gaspreisbremse geplant ist. Unternehmen, die hohe Unterstützungen lukrieren, müssen zusagen, dass sie auch ein Jahr nach Auslaufen der Förderungen 90 Prozent der Belegschaft halten. Das könnten Vereinbarungen mit dem Betriebsrat regeln, Unternehmen ohne Betriebsrat müssten das bei der Inanspruchnahme von Förderungen aktiv nachweisen. „Das halte ich für eine gute Grundlage für die Diskussion“, so Katzian.

Eine solche Regelung sowie eine Standortgarantie kann sich auch Knill vorstellen, wie er im APA-Gespräch sagte. „Eine Beschäftigungsgarantie von 90 Prozent im Zeitraum von einem Jahr ist eine vorstellbare Bedingung.“ Die Konstruktion einer solchen Verpflichtung müsse aber „praktikabel“ ausfallen. Eine Beschränkung von Dividendenzahlung, wie sie ÖGB und AK ebenso im Gegenzug für eine neue Energieförderung für Unternehmen fordern, sieht Knill hingegen kritisch.

Eine Gefahr der Überförderung – wie sie von Kritikern und manch Instituten bei den Coronahilfen gesehen wird – sieht Knill für die Industrie nicht. Denn auch bei den Coronahilfen sei die Industrie nicht überfordert worden. Andere Bereiche kommentiere er nicht.

Zu neuen Energiehilfen für Verbraucher sagte AK-Präsidentin Renate Anderl: „Wir brauchen unbedingt wirksame Maßnahmen, um Haushalte in der Energiekrise zu unterstützen. Zur Gegenfinanzierung fordern wir eine echte Übergewinnsteuer nach dem AK/ÖGB-Modell. Jene Energieunternehmen, die aufgrund der Krise enorme Gewinne auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten machen, müssen etwas beitragen.“ Die Senkung der Körperschaftssteuer ist hier das völlig falsche Signal.“

Während sich die Bundesregierung auf Anfragen am Dienstag noch bedeckt gab, ob im Ministerrat am Mittwoch Energiehilfsbeschlüsse anstehen, sind offenbar schon Details der Pläne durchgesickert. Denn die Vertreter der Freiberufler kritisierten, dass es für ihre Berufsgruppe „neuerlich keinen Zugang“ zum Energiekostenzuschuss II geben solle. Bestätigt war das vorerst nicht.

Bereits beim Energiekostenzuschuss I wurden Apotheker, Ärztinnen (Human, Tier, Zahn), Notare, Patentanwältinnen, Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen sowie Ziviltechnikerinnen von der Bezuschussung ausgenommen – „trotz Systemrelevanz“, kritisierte der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Rudolf Kolbe in einer Aussendung. „Diese Diskriminierung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und hätte nun beim kommenden Energiekostenzuschuss II ausgeräumt werden können.“

APA

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