Begutachtung für Energieeffizienzgesetz (EEG) endet heute

18. Jänner 2023, Wien
Umweltorganisationen wollen größere Energiesparziele - Bremen, APA/dpa

Am heutigen Mittwoch endet die Begutachtungsfrist für das Energieeffizienzgesetz (EEG). Stand Dienstagnachmittag waren auf der Parlamentswebseite allerdings nur wenige Stellungnahmen eingegangen. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch zu senken. Dafür soll Energiesparen mit 190 Mio. Euro jährlich bis zum Jahr 2030 unterstützt werden. Für Bundesgebäude soll zudem eine verbindliche Sanierungsquote von drei Prozent kommen.

Die E-Control soll als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen und die entsprechenden Berichte an die EU-Kommission übermitteln. Zudem sollen große Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet werden, alle vier Jahre ein sogenanntes Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem einzurichten. Energielieferanten müssen Beratungsstellen für Haushalte einrichten oder unabhängige Dritte damit beauftragen. Auch bei zentralen Wärme- und Kältenetzen (Fernwärme) sollen künftig individuelle Verbrauchszähler installiert werden müssen.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) steht dem Gesetzesentwurf positiv gegenüber. „Wir begrüßen den praxistauglichen Begutachtungsentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Er enthält wichtige Anreize, die für die Steigerung der Energieeffizienz nötig sind – im Bereich der Betriebe ebenso wie im Bereich der Haushalte. Denn nur mit Energieeffizienzmaßnahmen können die ambitionierten Klimaziele auch erreicht werden“, so Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ, in einer Aussendung. Dass Maßnahmen für mehr Energieeffizienz auf betrieblicher Ebene verstärkt gefördert würden, sei „gerade in Zeiten hoher Energiekosten und einer angespannten Versorgungslage ein wichtiger Hebel, um Einsparungspotenziale zu heben“, sagte Streitner.

Der gleichzeitig vorgesehene Entfall der Lieferantenverpflichtung sei ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. „Eine Weiterentwicklung des Energieeffizienzgesetzes weg von einer Lieferantenverpflichtung hin zu einem Anreizsystem reduziert Bürokratie und spart zusätzliche Energiekosten“, so Streitner. Kritisch bewertete er hingegen, dass Einsparmaßnahmen im fossilen Bereich teilweise nicht als Energieeffizienzmaßnahmen anerkannt würden. „Um unsere Ziele zu erreichen, ist es notwendig, dass gerade auch bei fossilen Energieträgern Energieeffizienzmaßnahmen anerkannt werden“, ergänzte Streitner.

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) appellierte in einer Aussendung für deutlich höhere Ambitionen beim neuen Energieeffizienz-Reformgesetz. Das vergangene Jahr habe sehr eindringlich die Krisenanfälligkeit der österreichischen Energieversorgung offenbart und die Klimakrise weiterhin deutlich spürbar gemacht. Mit dem aktuellen EEG-Entwurf liege nun ein zaghafter Schritt der Bundesregierung vor, um die jahrelangen Versäumnisse bei der Erneuerung der österreichischen Energieversorgung aufzuholen.

„Umfangreiche Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie der beschleunigte und systematische Ausbau erneuerbarer Energie sind die untrennbaren Geschwister der österreichischen Energiewende. Sie gewährleisten die hundertprozentige Versorgung mit heimischer erneuerbarer Energie und ebnen den Weg in die Klimaneutralität bis 2040. Umso wichtiger ist es jetzt, ein Gesetz in Kraft zu setzen, welches zu messbaren und realen Einsparungen von Endenergie führt“, kommentierte EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig den Entwurf. Bereits seit 2020 sollte das Gesetz in Kraft sein, durch die jahrelange Verzögerung seiner Vorlage sei wertvolle Zeit verloren gegangen, kritisierte sie.

Für die Umweltorganisation Global 2000 müssten die im Gesetz angegebenen Zielwerte angepasst werden, da diese nicht mehr den aktuellen EU-Klimazielen entsprächen. Zudem fehle ein Steuerungsmechanismus, der eingreift, wenn eine Zielverfehlung droht. Zu den Energieaudits sollten weiters alle Unternehmen mit mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz verpflichtet werden. Auch müssten die Bestimmungen, die dem Bund in Sachen Energiesparen eine Vorbildfunktion zuweisen, auf die Bundesländer ausgedehnt werden.

In eine ähnliche Richtung äußerten sich auch die Umweltschützer von WWF. Beide Organisationen bedauern das Wegfallen der sogenannten Lieferantenverpflichtung, die bisher gegolten habe und große Energielieferanten zu Effizienzmaßnahmen bei ihren Kundinnen und Kunden verpflichtet habe. In dem Kontext fehle auch ein im Regierungsprogramm angekündigter Fonds, in den säumige Energiekonzerne einzahlen müssten und somit die Effizienzmaßnahmen des Staats mitfinanzieren würden, so WWF.

Zudem sehe das Gesetz zwar „strategische Maßnahmen“ (also betreffend Steuerrecht, Ordnungsrecht oder Förderwesen) vor, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, wie diese genau ausschauen, sei aber unklar. Hier müsse die Regierung noch nachliefern, so die Umweltschützer.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sorgt sich vor allem wegen der zusätzlichen Aufgaben der E-Control. Auf das BVwG komme als Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der E-Control möglicherweise ein zusätzlicher Aufwand zu. Dieser sei in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung des Gesetzes aber nicht abgebildet, so das Gericht.

Darüber hinaus gab es bis gestern Nachmittag nur vereinzelte Stellungnahmen von Einzelpersonen. Alle Stellungnahmen sind unter http://go.apa.at/eD8DmjoJ einsehbar.

In der Bevölkerung ist das Thema Energiesparen bereits angekommen. Laut einer Analyse des Unternehmensberaters Deloitte, der Wien Energie und der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) nehmen von 1.000 Befragten in Österreich zwei Drittel persönliche Einschränkungen zugunsten des Energiesparens in Kauf. Jeder Zweite (52 Prozent) reduziert seinen eigenen Stromverbrauch und 45 Prozent sparen bei der Raumtemperatur.

Mehr als die Hälfte der Befragten kann sich laut der Umfrage auch ein privates Engagement in einer Energiegemeinschaft vorstellen. Bei einer solchen schließen sich private Haushalte, Schulden, Gemeinden oder Gewerbetreibende zusammen, um selbst Energie zu erzeugen und diese untereinander zu verteilen.

Die Akzeptanz für erneuerbare Energieprojekte ist groß, beliebt ist vor allem Photovoltaik (PV). Neun von zehn Befragten sprachen sich für den PV-Ausbau in der eigenen Gemeinde aus, ein Vollausbau von PV-Anlagen auf Dachflächen oder Fassaden wird von rund zwei Drittel befürwortet. Aber auch die Akzeptanz für Kleinwasserkraft- und Windkraftwerke ist mit 78 Prozent bzw. 69 Prozent hoch.

APA

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