Wintershall Dea – Investitionsgarantien nach Russland-Aus

20. Jänner 2023, Frankfurt/Kassel

Der Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea prüft nach der Enteignung seiner Beteiligungen in Russland die Inanspruchnahme von Investitionsschutzgarantien durch den deutschen Bund. „Das Management der Wintershall Dea muss alle Maßnahmen prüfen und gegebenenfalls umsetzen, die zu einer Schadensabwendung oder -minderung für das Unternehmen, seine Mitarbeitenden und Aktionäre beitragen können“, erklärte ein Sprecher am Donnerstag.

Zu diesen Maßnahmen gehöre auch die mögliche Inanspruchnahme von Garantien, Versicherungen und möglichen Rechtsmitteln. Wintershall Dea hatte am Dienstagabend nach langem Zögern und Kritik den Rückzug aus seinen Geschäften in Russland angekündigt, die zuletzt rund 50 Prozent der gesamten Produktion ausmachten. Die Beteiligungen dort seien „de-facto wirtschaftlich enteignet“ worden. Das Unternehmen, an dem der Chemiekonzern BASF knapp 73 Prozent hält, muss deshalb Belastungen über 5,3 Mrd. Euro verdauen.

Das deutsche Wirtschaftsministerium bestätigte, dass Wintershall Dea Investitionsgarantien des Bundes nutzt. Die Entscheidungen dazu seien in den Jahren 2006 bis 2016 unter den Vorgängerregierungen gefallen. Das Unternehmen zahlt nach eigenen Angaben „seit vielen Jahren jährlich Prämien in Millionenhöhe“, um bestimmte Risiken abzudecken. „Unsere Investitionen in Russland sind durch Investitionsschutzgarantien der Bundesrepublik Deutschland für Direktinvestitionen durch deutsche Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern geschützt.“ Diese würden unter bestimmten Voraussetzungen Schutz gegen eine Reihe politischer Risiken bieten, darunter auch Enteignung und Krieg.

APA/ag

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