Schweiz prüft Preissteigerung bei Netzbetreiberin Swissgrid

23. Jänner 2023, Bern

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) nimmt Preissteigerungen bei der nationalen Stromnetzbetreiberin Swissgrid unter die Lupe. Hintergrund ist eine Beschwerde von 25 Energieversorgern bei der Aufsichtsbehörde gegen Swissgrid. Die Elcom bestätigt entsprechende Berichte der Zeitschrift „Beobachter“ gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Energieversorger argumentieren, dass ein im Juni 2022 eingeführtes neues Abrechnungsmodell mit dem Namen „Picasso“ höhere Kosten verursache, wie Sebastian Härle von der Energieplattform AG aus St. Gallen sagte. Diese vertritt einen Großteil der Beschwerdeführer. Ziel von „Picasso“ war es, das Verrechnungsmodell den europäischen Standards anzupassen.

Die Mehrkosten hätten die Konsumentinnen und Konsumenten zu tragen. „Es geht um Preissteigerungen von 45 Euro auf über 80 Euro pro Megawattstunde nach der Einführung von Picasso“, sagte Härle. Die Elcom soll „Picasso“ nun durchleuchten.

„Unsere Kunden werden mit steigenden Preisen von diversen Seiten konfrontiert“, sagte Härle. „Im jetzigen Kontext sehen wir kein Gleichgewicht zwischen den Anbietern und den Nachfragern.“ Die Energieplattform fordert, dass Swissgrid zum alten System zurückkehrt.

Dies ist für die Netzbetreiberin aber keine Option. „Die Umstellung auf das Picasso-Marktdesign ist eine logische Konsequenz der zentralen Lage der Schweiz im europäischen Verbundnetz und notwendig, um dessen stabilen und sicheren Betrieb zu gewährleisten“, sagte Swissgrid Mediensprecher Kaspar Haffner auf Anfrage.

Es sei auch noch zu früh, die Preissteigerung zu analysieren. Und weiter: „In den letzten Monaten wurden viele Änderungen in den Markt eingeführt.“ Das neue Abrechnungsmodell sei nur eine davon. „Nach jeder Marktänderung braucht es eine relativ lange Stabilisierungsphase, bis belastbare Schlussfolgerungen aus Datenanalysen gezogen werden können“, sagte Haffner. Außerdem betonte Haffner, dass es sich bei der Prüfung der Elcom nicht um eine Untersuchung im rechtlichen Sinne handle, sondern lediglich um eine Prüfung der Vorwürfe der Energieversorger.

APA/sda

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