Energieversorger im Beschwerdehagel

7. Feber 2023

E-Control war 2022 mit dreimal so vielen Anfragen und Klagen beschäftigt wie 2021

Die exorbitant gestiegenen Strom- und Gaspreise lassen die Telefone in den einschlägigen Beratungsstellen und Callcentern seit vergangenem Herbst heißlaufen. Davon kann auch die E-Control, die mit der Regulierung des heimischen Energiemarkts betraut ist, ein Lied singen. Rund 30.000 Anfragen und Beschwerden sind im Vorjahr allein bei ihr eingegangen, fast dreimal so viele wie 2021.

Ein Ende ist nicht in Sicht, auch weil viele Hilfesuchende mit ihren Anliegen bei den eigentlich dafür zuständigen Energieversorgungsunternehmen nicht durchkommen. Das hat der Chef der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, bei der Vorstellung des Konsumentenschutzberichts einmal mehr moniert.
Gestiegen sind demnach auch die Anfragen und Beschwerden an die Schlichtungsstelle – um 120 Prozent auf 2800. Zudem wurden im Vorjahr 1800 Verfahren eingeleitet, fast doppelt so viele wie 2021.

Viele Beschwerden beziehen sich laut Urbantschitsch auf Preiserhöhungen, die für Konsumentinnen und Konsumenten vor allem bezüglich der Höhe schwer nachvollziehbar waren. Fragen tauchten auch rund um Vertragskündigungen auf, wobei viele Betroffene gar nicht wussten, dass sie binnen acht Wochen einen neuen Lieferanten suchen sollten. Schon 2021 haben vier Strom- und drei Gasversorger komplett das Haushaltskundensegment verlassen. 2022 kam es zum Marktaustritt von weiteren sechs Strom- und fünf Gaslieferanten.

Insgesamt gibt es deutlich weniger Angebote als noch vor einem Jahr. Das gilt für Strom und Gas gleichermaßen. Dennoch sei eine leichte Besserung zu beobachten, was laut Urbantschitsch mit den zuletzt etwas gesunkenen Großhandelspreisen zu tun hat. Versorger, die sich in den vergangenen Wochen günstiger mit Strom und/oder Gas eindecken konnten, stellten Neukunden niedrigere als die zuletzt üblichen, sehr hohen Tarife in Aussicht. Und es würden mehr.

Kündigung von Verträgen

Es kam aber auch zur Kündigung von Verträgen, bei denen Kunden und Kundinnen gleichzeitig der Abschluss eines neuen Vertrags zu deutlich höheren Preisen angeboten wurde. Das habe zu Verunsicherung und teils Problemen mit der Belieferung geführt, weil die Betroffenen das Angebot aktiv annehmen mussten, viele das aber nicht wussten.
Probleme habe es auch im Zusammenhang mit der Forderung einer größer werdenden Zahl von Personen gegeben, die Anträge auf Aufnahme in die Grundversorgung gestellt hatten, beim Energieversorger aber abgeblitzt sind. In sechs Fällen sei dagegen vorgegangen worden, sagte Urbantschitsch. Die Bescheide seien aber nicht rechtskräftig.

„Unternehmen sollen keine Bedingungen für den Erhalt der Grundversorgung stellen und den jeweiligen Grundversorgungstarif, der den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss, klar kommunizieren“, ist denn auch eine von zehn Forderungen, die die E-Control an die Branche richtet. Weiters: Information der Kunden und Kundinnen über die Teilbeträge und die Stromkostenbremse, die Anfang Dezember in Kraft getreten ist, Abschaltverzicht in Härtefällen. Weitere Punkte: nur verrechnen, was tatsächlich verbraucht wird, und die Erreichbarkeit sicherstellen.
Ein weiterer Punkt in dem Forderungskatalog, nämlich die rasche Weitergabe gesunkener Großhandelspreise, steht im Fokus einer Taskforce, die im Jänner von der E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde installiert worden ist. Bis Sommer soll ein erster Bericht vorliegen. Bei Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten will man zum Kartellgericht gehen.

Der Standard

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