Photovoltaik-Förderung 2023 rund 600 Millionen Euro schwer

15. März 2023, Wien
PV-Anlagen werden weiterhin gefördert - Zillingtal, APA/THEMENBILD

Für die Förderung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen werden im Jahr 2023 insgesamt rund 600 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Das gaben Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch nach der Ministerratssitzung bekannt. Die Einreichung im sogenannten „ersten Call“ ist ab 23. März möglich. Die Maßnahme soll dazu beitragen, bis 2030 den Stromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken.

Eingereicht werden können Anträge online über die Webseite https://www.eag-abwicklungsstelle.at . Mit dem Angebot will die Regierung den Ausbaurekord des Vorjahres noch einmal übertreffen.

„Die Energiewende hat oberste Priorität in unserem Land“, sagte Gewessler, das habe nicht zuletzt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine unmissverständlich klargemacht. Die Energiewende schütze darüber hinaus das Klima und werde dafür sorgen, dass die Energiepreise langfristig sinken. „Die Sonne schickt uns keine Rechnung, Russland schickt uns gerade eine sehr teure Rechnung“, so die Ministerin im Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Jeder einzelne Beitrag zur Energiewende zähle – und damit jedes einzelne neu errichtete Sonnenkraftwerk.

Im Jahr 2022 seien erstmals PV-Anlagen mit einer Leistung von über 1.000 Megawatt errichtet worden, darauf wolle man sich aber nicht ausruhen, sondern diesen Erfolg übertreffen. Die Fördersumme von 600 Millionen Euro werde dafür sorgen, „dass die Menschen die Stromversorgung in die eigene Hand nehmen können“, so Gewessler. Die entsprechende Verordnung wird noch am Mittwoch veröffentlicht und tritt unmittelbar in Kraft.

Wie Gewessler verwies auch Brunner auf das Ziel der Regierung, bis ins Jahr 2030 den Stromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. „Wir wollen die Energiewende nochmals deutlich beschleunigen“, so der Minister.

In der ersten Förderrunde ab 23. März stehen laut Klimaschutzministerium über 250 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt gibt es vier „Fördercalls“, bei denen im Laufe des Jahres eingereicht werden kann.

Für die Antragssteller soll es zu deutlichen Verbesserungen kommen. Private Errichter können etwa den Antrag für die Förderung erstmals auch nach Beginn der Arbeiten stellen. Ein vollständiger Förderantrag muss erst vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, eine Förderzusage ist aber auch für die Inbetriebnahme nicht erforderlich. Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden zudem automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

Die Fördersumme teilt sich auf die Mittel des EAG (328 Millionen Euro) und das Zusatzbudget über den Klima- und Energiefonds (268 Millionen Euro) auf. Im ersten Call stehen insgesamt 271 Millionen Euro zur Verfügung: 168 Millionen Euro aus dem EAG sowie zusätzlich 103 Millionen Euro Klima- und Energiefonds.

APA

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