Preissenkung wird geprüft – nach einem Urteil und Gutachten ist Rechtsunsicherheit in Branche groß
Waren die jüngsten Strompreiserhöhungen der Energieversorger rechtswidrig? In den Unternehmen rauchen die Köpfe, vor allem, seit das Handelsgericht Wien vor drei Wochen eine Preiserhöhung des Verbunds vom Vorjahr erstinstanzlich kippte. Dazu kam ein kritisches Gutachten der Arbeiterkammer Tirol. Die niederösterreichische EVN hat schon vor einer Woche angekündigt, Verträge von Kunden zu kündigen. Die neuen Verträge sollen dann offenbar auf eine rechtliche Basis gestellt werden, die nach Ansicht der EVN jedenfalls hält.
Nun macht in Oberösterreich das Gerücht die Runde, dass beispielsweise auch die Energie AG heuer Änderungskündigungen vornehmen könnte. Zum einen, um Rechtssicherheit zu bekommen, zum anderen, um gleichzeitig den Kunden günstigere Tarife anzubieten. Die Energie AG teilt mit, dass man „im Rahmen einer internen Taskforce allfällige Auswirkungen der Rechtslage des § 80 Abs. 2a ElWOG“ prüfe. Hier geht es um eine im Februar 2022 eingeführte gesetzliche Regelung, wie Stromlieferanten Preise erhöhen können.
Unterschiedliche Juristen legen das Gesetz unterschiedlich aus, wenn es um Transparenz geht und um die Frage, woran sich die Preiserhöhungen orientieren kann.
„Die Preisanpassungen der Energie AG vom 2. Jänner 2023 wurden im Herbst 2022 mit externer juristischer Begleitung vorbereitet und als rechtskonform eingestuft“, heißt es vom oberösterreichischen Landesenergieversorger: „Derzeit findet aufgrund der aktuellen Diskussion eine erneute, vertiefte juristische Prüfung statt.“ Ein weiteres Gutachten soll in Auftrag gegeben worden sein.
Änderungskündigungen könnten auf der einen Seite politische Nebengeräusche verursachen. Auf der anderen Seite könnten hohe Rückstellungen die Bilanz der Energie AG belasten, weil es ein, zwei Jahre bis zu einem Höchstgerichtsurteil dauern könnte.
Der Verbund hatte sich bei der Preiserhöhung im Mai 2022 am Österreichischen Strompreisindex orientiert und bekämpft nun das Urteil. Im Gutachten der AK Tirol steht, Erhöhungen seien nur dann zulässig, wenn sich die konkreten Kosten beim Anbieter tatsächlich erhöht hätten. Die Kunden müssten auch genau und transparent über die Umstände informiert werden. Die Energie AG hat sich bei der Preiserhöhung zum Jahreswechsel auf die gestiegenen Beschaffungskosten berufen.
Oberösterreichische Nachrichten