Causa Wien Energie: Die heiße Kartoffel Notkompetenz

23. März 2023

U-Kommission. Wer hatte die Idee zur Finanzhilfe am Gemeinderat vorbei?

Seit Bekanntwerden der Finanzprobleme der Wien Energie ist sie jedem politisch interessierten Wiener bekannt: Die Notkompetenz des Bürgermeisters, mit der er in dringenden Fällen Entscheidungen treffen kann, die dann erst nachträglich dem Stadtsenat und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. So geschehen bei der Freigabe jener zweimal 700 Millionen Euro, die der Wien Energie im Sommer helfen sollten, die wegen der Marktverwerfungen extrem gestiegenen Sicherungsleistungen an der Energie-Börse zu bedienen.

Ob Ludwig zu Recht diese Notkompetenz angewandt hat, ist einer der zentralen Punkte, die im Rahmen der aktuell laufenden U-Kommission zur Causa geklärt werden sollen. Nicht unwesentlich ist dabei die Frage, von wem überhaupt die Initiative ausging, die Finanzierung per Notkompetenz abzuwickeln. Und hier lieferte die U-Kommission bis dato widersprüchliche Schilderungen.

Am Donnerstag sagte der zuständige Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) vor der U-Kommission dazu aus: Die Initiative zur Notkompetenz sei mutmaßlich von den Stadtwerken (zu ihr gehört die Wien Energie) bzw. deren Generaldirektor Martin Krajcsir ausgegangen. Von dort kam jedenfalls, wie berichtet, ein Antragsentwurf für den nötigen Kreditrahmen, den die Stadtwerke im Juli, als sich die Lage zuspitzte, als „Serviceleistung“ für die Stadt verfassten.

Bestens vertraut

Dies sei laut Hanke mit dem Umstand zu erklären, dass Krajcsir aus der Stadtverwaltung komme (die Stadtwerke waren früher Teil des Magistrats) und damit mit den Möglichkeiten der Stadtverfassung gut vertraut sei. Krajcsir selbst wurde bereits im Februar in der U-Kommission zur Genese der Finanzhilfe befragt.

Dass die Notkompetenz seine Idee gewesen sein soll, davon war damals allerdings keine Rede. Vielmehr berichtete er von Gesprächen im Frühjahr mit Dietmar Griebler (damals noch Finanzdirektor und mittlerweile Magistratsdirektor) darüber, wie die aufgrund der Marktsituation zu befürchtenden Liquiditätsprobleme zu lösen wären. Griebler wies dabei auf eine Vorbereitungszeit von vier Wochen hin, sollten konkrete Maßnahmen nötig sein. Diese Vorbereitungszeit könne nur „im theoretischen Fall einer Notkompetenz“ verkürzt werden.


Bei der Magistratsdirektion betont man auf Anfrage: Entscheidend sei, dass der tatsächliche Antrag von der zuständigen Fachdienststelle eingebracht wurde, also der MA 5 (Finanzwesen). Und zwar nach einer eingehenden Prüfung jenes Entwurfs, den die Stadtwerke erstellt hatten.

Dabei wurde, wie berichtet, die ursprünglich von dem Konzern gewünschte Summe von zwei Milliarden auf 700 Millionen Euro reduziert.

Kurier

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