
Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben im Nationalrat einen Antrag zur Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom eingebracht, mit der der Schwellenwert für die Abschöpfung von Erlösen der Stromproduzenten von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde gesenkt wird. Damit kann die Gesetzesänderung noch im Mai beschlossen werden und die Senkung der Obergrenze für Markterlöse mit 1. Juni erfolgen.
Mit der Maßnahme will die Regierung eine Senkung der Strompreise erreichen: Wird Strom von den Erzeugern teurer verkauft, dann schöpft der Staat darüber hinausgehende Beträge ab. Unternehmen, die weniger als 120 Euro verlangen, ersparen sich die Abgabe an den Staat.
Kraftwerke können einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie belegen können, dass ihre Gestehungskosten über 120 Euro/MWh liegen. Dann wird ihnen ein Erlös zugestanden, den den Gestehungskosten plus einer Marge von 20 Prozent entspricht.
Außerdem wird die Senkung der Erdgasabgabe auf das zulässige Mindestbesteuerungsniveau gemäß EU-Energiebesteuerungsrichtlinie durch eine Änderung des Erdgasabgabegesetzes um ein halbes Jahr bis Ende 2023 verlängert. Ebenso wird die Senkung der Elektrizitätsabgabe um ein halbes Jahr bis Jahresende verlängert.
APA