Mittlerer einstelliger Millionenbetrag als „Krisengewinnbeitrag“.

15. September 2023

Der Kärntner Landesenergieversorger Kelag muss einen gesetzlich festgelegten Energiekrisenbeitrag – gemeinläufig „Übergewinnsteuer“ genannt – zahlen. „Wir erwarten, dass es bei der Kelag für das Jahr 2023 zu einer Erlösabschöpfung im mittleren, einstelligen Millionenbereich kommt“, sagt Kelag-Sprecher Josef Stocker auf Anfrage der Kleinen Zeitung.

Die Kelag hatte 2022 einen Gewinn von 214 Millionen Euro erzielt – im Jahr zuvor waren es 129 Millionen Euro. Fast zwei Drittel des Gewinns 2022 – 137 Millionen Euro – sind der Zehn-Prozent-Beteiligung an der Verbund Hydro Power GmbH zuzuschreiben. Laut eigenen Angaben produziert die Kelag 60 Prozent des Stroms, den sie in Österreich verkauft, selbst. Durchgerechnet hält das Land Kärnten rund 26 Prozent der Anteile am Energiekonzern, der Verbund 35 und die deutsche RWE 38 Prozent, der Rest befindet sich in Streubesitz.

Keinen Energiekrisenbeitrag werden wohl die Klagenfurter Stadtwerke AG bzw. deren Tochter, die Energie Klagenfurt, leisten müssen. Man habe weniger als zehn Prozent Eigenerzeugung – auf Basis von PV und Wasser. Das Konzernergebnis 2022 betrug etwas mehr als zehn Millionen Euro. „Daher ist das für uns nicht so ein Thema“, sagt Sprecherin Ute Zaworka.

Bei Anbietern von fossilen Energieträgern werden Erträge, die 20 Prozent über dem Schnitt von 2018 bis 2021 liegen, zu 40 Prozent besteuert. Bei Investitionen in erneuerbare Energien sinkt der Satz auf 33 Prozent. Beim Strom werden 90 Prozent der Erträge, die eine gewisse Obergrenze – 140 Euro je Megawattstunde bzw. 180 Euro bei Investitionen in Erneuerbare – überschreiten, zu 90 Prozent abgeschöpft.

Kleine Zeitung