Tiwag überlegt Rückzahlungen nach OLG-Urteil zu Verbund

5. Oktober 2023, Innsbruck/Wien
Tirol denkt über Strompreis-Rückzahlungen nach
 - Loosdorf, APA/THEMENBILD

Der landeseigene Tiroler Energieversorger Tiwag hat am Donnerstag angekündigt, die Strompreiserhöhung aus dem Jahr 2022 überprüfen zu wollen. Grund dafür ist die Bestätigung eines Urteils des Wiener Handelsgerichts durch das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu einer Preisänderungsklausel des Energieunternehmens Verbund, die nun in zweiter Instanz als unzulässig erklärt worden ist. Wie der Verbund hatte nämlich auch die Tiwag ihre Preiserhöhung mit dem Börsenindex begründet.

„Tiwag wird das vorliegende Urteil umgehend analysieren und prüfen, ob sich daraus neue rechtliche Rückschlüsse im Hinblick auf die 2022 erfolgte Tiwag-Preisanpassung ergeben“, teilte das Unternehmen in einer Aussendung mit. „Bei einer Änderung der Rechtseinschätzung wird Tiwag Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufnehmen, um eine schnelle und rechtssichere Lösung für die Tiwag-KundInnen zu finden“, wurde versichert.

Die Tiroler Arbeiterkammer hatte die Strompreiserhöhung der Tiwag immer wieder kritisiert und ein Gutachten vorgelegt, das die Bindung an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) in Zweifel gezogen hatte. Schließlich sei die Tiwag der „größte Stromerzeuger aus Wasserkraft in Tirol“. Weil die AK zudem Intransparenz bei der Preispolitik ortete, wurden zuletzt zwei Klagen eingebracht. Erst am Mittwoch hatte die Tiwag außerdem angekündigt, Anfang 2024 ihren Strompreis erneut zu senken.

Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl sah nun die eigene Rechtsauffassung in der Entscheidung bestätigt. Diese habe auch Auswirkungen auf das Musterverfahren der AK Tirol gegen die Tiwag betreffend der Preiserhöhung von 2022. Die zugrunde liegende „ÖSPI-Klausel“ sei „nicht sachgerecht und daher auch nicht anzuwenden. Die Tiwag wird nun ihre bisherige Haltung überdenken müssen und scheint nun den Ernst der Lage erkannt zu haben, schließlich stehen auch Rückzahlungen im Raum, etwas, wovor wir in den Gesprächen mit der Tiwag-Führung gewarnt hatten“, sagte Zangerl in einer Aussendung. Im Falle von Rückzahlungen ortete der AK-Chef ein „Waterloo“: „Man hat geglaubt, man kann ohne Rücksicht auf Land und Leute agieren. Das hat sich nun als Irrtum herausgestellt.“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Verbund wegen der Preiserhöhung auf Basis einer Klausel in den damals gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ geklagt. Das geschah wie üblich im Auftrag des Sozialministeriums. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) monierte, dass der Verbund „Strom zu 100 % aus österreichischer Wasserkraft“ erzeuge und auch tatsächlich große Strommengen aus Wasserkraft selbst produziere, seine Preise aber von einem Börsenindex abhängig mache. Das sei unsachlich. Der Verbund hatte angekündigt, gegen das OLG-Urteil vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen zu wollen und Revision zu erheben.

Die Strompreiserhöhungen und -senkungen erhitzten in den vergangenen Monaten regelmäßig die politischen Gemüter. Die oppositionelle Liste Fritz in Tirol etwa bezeichnete die nunmehrige Strompreissenkung als „marginal“. Die Erhöhung sei außerdem „gar nicht notwendig“ gewesen, „denn das Landesunternehmen Tiwag hat allein im Jahr 2022 einen Rekordgewinn von mehr als 180 Mio. Euro eingefahren. Und so zahlen trotz Rekordgewinnen nach wie vor die Tirolerinnen und Tiroler die Zeche“, teilte Klubobmann Markus Sint am Donnerstag mit.

NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer beurteilte die Preiserhöhungen der Tiwag ab Mai 2022 ebenfalls als „ungerechtfertigt“: „Was auf den Verbund zutrifft, gilt auch für die Tiwag. Die Erzeugungskosten für Strom sind nicht gestiegen, sondern nur die Kosten des an der Börse gehandelten Stroms“. Er forderte daher die Rückzahlung und unterstrich, „dass vor allem die Tiroler Unternehmen am stärksten und längsten von den Tiwag-Preiserhöhungen betroffen waren“.

APA