Höchstgericht
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft die Bestimmungen zur Grundversorgung mit Strom und Gas. Die Grundversorgung verpflichtet Energieunternehmen dazu, Haushalte und Unternehmen mit Energie zu beliefern. Sie soll sicherstellen, dass jeder Zugang zu Strom und Gas hat. Laut VfGH bieten die Regelungen mehrere Interpretationsmöglichkeiten. Es geht um die Frage, zu welchen Tarifen die Versorgung gewährleistet wird. Auf die Grundversorgung können sich Konsumenten etwa berufen, wenn sie in Zahlungsrückstände geraten.
Kurier