Erneuerbare-Energien-Richtlinie tritt in Kraft

20. November 2023, Brüssel
Erneuerbare Quellen sollen weiter gestärkt werden
 - Bremen, APA/dpa

Die neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien, kurz RED III, ist am Montag in Kraft getreten. Ihr Ziel ist, den Anteil alternativer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Die Mitgliedstaaten haben jetzt 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Zielvorgaben für Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte sind in der Regelung enthalten. Sie ist Teil des EU-Klimapakets „Fit for 55“. Ziel ist eine klimaneutrale EU bis 2050, um die Folgen der Erderhitzung einzudämmen. Enthalten ist auch ein zusätzliches Richtziel von 45 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden.

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht in der neuen EU-Richtlinie „einen Meilenstein für die Energiewende“. Mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern würden damit von der EU konsequent verfolgt. „Die EU macht Tempo! Klare und knappe Fristen für einen deutlich rascheren Fortschritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien charakterisieren die neue Richtlinie. Europa will aus gutem Grund viel mehr davon innerhalb kürzerer Zeit“, kommentierte Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

Die IG Holzkraft begrüßt die neue Richtlinie und fordert eine möglichst rasche Umsetzung in nationales Recht. „Das gilt sowohl für sehr positiv besetzte Themen, wie die schnelleren Genehmigungsverfahren, als auch für eher herausfordernde Themen, wie die überarbeiteten Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse“, so Generalsekretärin Eva Talic.

Laut dem im Sommer präsentierten Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) würde Österreich die EU-Klimazielsetzungen derzeit noch klar verfehlen. Mit den nationalen Plänen müssen alle EU-Staaten ihren Weg zu den gemeinsamen Zielen der EU beschreiben. Für Österreich bedeutet das: Die Treibhausgasemissionen außerhalb des EU-Emissionshandels müssen bis 2030 um 48 Prozent gegenüber 2005 sinken.

APA

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