Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) weiter „in Koordinierung“

13. Dezember 2023, Wien
Biogas soll Erdgas schrittweise ersetzen
 - Enzersdorf an der Fischa, APA/THEMENBILD

Das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG), mit dem Gasversorger ab 1. Jänner 2024 verpflichtet werden sollen, Erdgas schrittweise durch festgelegte Quoten an Biogas zu ersetzen, dürfte sich nach monatelanger Verzögerung auf der Zielgeraden befinden, befindet sich aber weiter in türkis-grüner Koordination. Die Begutachtung des EGG-Entwurfs ist bereits Ende März zu Ende gegangen.

Die Gasbranche stößt sich vor allem an den geplanten Strafzahlungen bei Nichterfüllung der Quoten. Diese dürften zu einer spürbaren Verteuerung für Gaskunden führen.

Im heutigen Ministerrat wurde das Thema nicht behandelt. „Das EGG befindet sich aktuell in Koordinierung“, hieß es davor aus dem Energieministerium auf APA-Anfrage.

Mit der gesetzlichen Grün-Gas-Quote soll eine schrittweise Anhebung des Anteils von im Inland produzierten erneuerbaren Gasen erreicht werden. Bis Ende 2030 soll dieser Anteil mindestens 7,5 Terawattstunden betragen. Für den Zeitraum 1. Jänner 2031 bis 31. Dezember 2040 soll eine Grün-Gas-Quote so festgelegt werden, dass im Zeitraum 31. Dezember 2035 bis 31. Dezember 2040 zumindest 15 TWh der an Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase ersetzt werden.

Der Gasbranche bereiten vor allem die angedrohten Strafzahlungen Kopfzerbrechen, die die Versorger zu leisten haben, wenn sie die vorgegebenen Quoten nicht erreichen. Das EGG sieht nämlich einen Ausgleichsbetrag von 180 Euro pro Megawattstunde (MWh) ab 2025 und 200 Euro/MWh ab 2027 vor (18 bzw. 20 Cent je kWh), wobei auch die zu erreichenden Quoten immer weiter angehoben werden.

Nach Ansicht von Brancheninsidern sind die vorgesehenen Ausgleichszahlungen nicht nur weit überhöht angesetzt, sondern auch grundsätzlich falsch konzipiert, weil fixe Beträge vorgesehen sind. Dadurch werde nämlich bereits die Untergrenze des künftigen Grün-Gas-Preises determiniert und Wettbewerb zwischen den Biogas-Produzenten verhindert. Besser wäre eine Koppelung der Ausgleichszahlungen an die Marktpreise, so der Vorschlag. Noch besser wäre ein Modell mit Marktprämien wie beim Ökostrom, heißt es aus der Branche.

Nach Berechnungen der Gas- und Wärmeversorger könnten den Gaskunden bis 2030 Mehrkosten in Höhe von 4,7 Mrd. Euro entstehen. Für einen Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von 2 TWh würde die finanzielle Mehrbelastung bis 2030 über 105 Mio. Euro betragen. Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden hätten bis 2030 mit rund 800 Euro Mehrkosten zu rechnen.

Das Ziel, Endverbraucher bis 2040 zu 100 Prozent mit erneuerbarem Gas aus Österreich zu versorgen, halten die Gasversorger für unrealistisch. Sie gehen davon aus, dass nur die Hälfte des Verbrauchs mit heimischem Biogas gedeckt werden könnte. Gefordert wird daher, dass auch klimaneutrale Gase wie z.B. „blauer Wasserstoff“ sowie importierte klimaneutrale Gase auf die Quote angerechnet werden dürfen. „Blauer Wasserstoff“ wird zwar aus Erdgas erzeugt, das dabei entstehende CO2 wird aber eingefangen und unterirdisch gelagert, anstatt es in die Atmosphäre freizusetzen („Carbon Capture and Storage“ – CCS).

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 pocht auf einen raschen Beschluss des EGG und auf klare gesetzliche Regelungen für den Ausstieg aus Gasheizungen. „Der Ausbau erneuerbarer Gase in Österreich ist wichtig, damit wir uns unabhängig von russischen Gaslieferungen machen können. Die im Gesetz enthaltenen 7,5 TWh entsprechen aber nur 9 Prozent des derzeitigen Gasverbrauchs. Wichtig ist daher auch, dass Gasheizungen bei Haushalten auf leistbare und klimafreundliche Alternativen umgestellt werden“, so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000.

APA

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