Inflation. Die Zuschuss bei der Strompreisbremse sinkt ab Juli von 30 auf 15 Cent pro Kilowattstunde. Damit will Türkis-Grün Strom verbilligen und die Inflation senken
Österreich hatte im Dezember mit 5,6 Prozent im EU-Vergleich immer noch eine hohe Inflationsrate. Dass sich die Teuerung im Vergleich mit Jänner 2023 dennoch halbiert hat, liegt vor allem an den gesunkenen Energiepreisen. Hier will die Regierung nun ansetzen, um die Inflation weiter zu drücken. Wie?
In Österreich gilt seit Dezember 2022 die Strompreisbremse. Vor Jahresende verlängerte die Bundesregierung diese preissenkende Maßnahme bis Ende 2024. Sie deckelt einem durchschnittlichen Haushalt die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh) seines Stromverbrauchs. Derzeit gilt: Bis zu einem Strompreis von 40 Cent pro kWh, müssen Haushalte maximal einen Nettopreis von 10 Cent pro kWh bezahlen. Der Staat übernimmt also maximal 30 Cent pro kWh.
Strompreisbremse
Da die Strompreise stark gefallen sind, senkt die Regierung ab 1. Juli 2024 auch die Strompreisbremse. Den entsprechenden Plan präsentierten am Mittwoch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Ministerrat.
Senkung Der Schwellenwert sinkt von 40 auf 25 Cent pro kWh – der Staat übernimmt ab Juli also maximal 15 Cent. Damit folgt die Regierung einem Vorschlag von WIFO-Chef Gabriel Felbermayr.
Zuschuss Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, bekommen auch 2024 einen Zuschuss von 105 Euro pro Person.
Netzkosten Für einkommensschwache Haushalte entfallen 75 Prozent der Netzkosten. Das sind bis zu 100 Euro.
Ziel Die Änderung soll dazu führen, dass Stromanbieter ihre Preise senken und der Wettbewerb angekurbelt wird, heißt es vonseiten der Regierung. Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) appelliert an die privaten Stromkunden, die nächsten Monate zu nützen, um sich entsprechend der Empfehlung der E-Control nach einem günstigeren Anbieter umzusehen. Das Kalkül: Strom soll billiger werden, die Inflation weiter sinken.
Zufallsgewinne
Gleichzeitig werden die Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen sowie die Erlösobergrenze für Stromerzeuger bis Jahresende verlängert. Für Öl- und Gasfirmen gilt: Es wird jener Betrag abgeschöpft, der die steuerpflichtigen Gewinne der Jahre 2018 bis 2021 um mehr als 5 Prozent übersteigt. Hier gibt es eine leicht Verschärfung: 2023 wurden Übergewinne erst ab 10 Prozent abgeschöpft.
Stromerzeuger, die auf erneuerbare Technologien umsteigen, können künftig – statt wie bisher 50 Prozent – 75 Prozent der Investitionskosten absetzen. Die Investitionen in Erneuerbare müssen in den nächsten drei Jahren getätigt werden.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zeigte sich erfreut, dass man bei der Gewinnabschöpfung nach Auslaufen der entsprechenden EU-Verordnung eine verfassungsrechtlich mögliche Lösung gefunden habe. Bisher habe man hier rund 255 Millionen Euro eingenommen. Das sei weit weniger, als von der EU-Kommission angenommen. Dafür habe Österreich gleichzeitig in Erneuerbare investiert.
Für das gewerkschaftsnahe Momentum Institut ist mit Blick auf die Teuerung eine Bremse bei den Strompreisen allein „nicht ausreichend“. FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger hält die Strompreisbremse für eine „De-facto-Förderung“ der Energieversorger. „Diese Unternehmen kassierten bei den Österreichern ab, und gleichzeitig wurden sie noch durch den Staat – auch wieder durch das Steuergeld – gestützt, der ja die Strompreisbremse finanzierte“, kritisiert Kassegger und fordert, dass die Energieversorger die Preise von sich aus senken.
Kurier